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Längere Anspruchsdauer auf
 Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose
 

Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose:

 
 
 Alter:  Anspruchsdauer:
 ab 50 Jahre  15 Monaten.
 Bei einer Vorversicherungszeit von
 30 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre.
 ab 55 Jahre
 18 Monaten.
 Bei einer Vorversicherungszeit von
 36 Monaten innerhalb   der letzten 5 Jahre.
 ab 58 Jahre
 24 Monaten.
 Bei einer Vorversicherungszeit von
 48 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre.
 
     
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

 

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Altersteilzeit

Sanfte Abschiede aus dem Arbeitsleben

Die Altersteilzeit hat enorm an Bedeutung gewonnen, aber ihre Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit läuft aus. Zwei Gutachten prüfen, wie auch danach flexible Übergänge in die Rente möglich sein können.

Altersteilzeit erleichtert vielen Beschäftigten den Wechsel in den Ruhestand. Etwa jeder siebte Neurentner verabschiedete sich 2005 auf diesem Weg aus dem Erwerbsleben. Das haben Martin Brussig und Sascha Wojtkowski vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) ermittelt. Der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Alters-Übergangsreport belegt die wachsende Bedeutung der Altersteilzeit: 2000 kamen bloß 3 Prozent der Neurentner aus dieser Form des Übergangs, 2005 schon 14 Prozent. Ohne diese Möglichkeit wären in den vergangenen Jahren weniger Menschen bis zur Rente in einem regulären Job geblieben, so Brussig und Wojtkowski. 2005 gelang das 38,6 Prozent, 1996 nur 31,2 Prozent. Weiterlesen

Die Armutsindustrie

Christine K. arbeitet im Supermarkt. Bild: WDR lupe Bildunterschrift: Christine K. ist gelernte Bäckerin. Jetzt arbeitet sie als Ein-Euro-Jobberin im „gemeinnützigen“ Supermarkt. Florian Schneider ist arbeitslos und hat trotzdem jede Menge zu tun. Er nutzt einfach die Angebote, die sich für ihn und all die anderen, die ohne Arbeit leben, bieten: den Ein-Euro-Job beim privaten Träger, das kostenlose Bewerbungstraining, den Kurs zur gesunden Ernährung. All diese Einrichtungen geben Florian Schneiders Leben einen Rhythmus. Ob sie ihn wieder in Arbeit bringen, ist fraglich, aber sie verdienen, oft vom Staat subventioniert, gut mit an seiner Misere…“ Videos der ARD-Sendung von Eva Müller vom 15. Juli 2009 bei youtube:

Die Armutsindustrie Part 1

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Die Armutsindustrie Part 2

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Die Armutsindustrie Part 3

 ..

Rückschau: ARD-exclusiv: Die Armutsindustrie (WDR)
Sendeanstalt und Sendedatum: Mittwoch, 15. Juli 2009, 21.45 Uhr im Ersten
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,795mfcu5k42xy0r6~cm.asp
 
 

Arbeitslos

 
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Arbeitslosenzahlen:
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Statistische Bundesamt

Arbeitslosenquote 1950-2008

weiter

http://www.erwerbslos.de

Neuer Ratgeber:

Erste Hilfe für

Arbeitslos-Werdende

04. Juni 2009

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein schwerer Schock. Dabei ist gerade bei bevorstehender Arbeitslosigkeit ein kühler Kopf notwendig, um die Hürden der frühzeitigen Arbeitsuch- und Arbeitslosmeldung zu meistern. Dazu bietet der neue Ratgeber erste Hilfe

weiterlesen

Arbeitsagentur

Formulare

Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld

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Arbeitsagentur

Arbeitslosigkeit und
Altersteilzeitarbeit

Fragen und Antworten

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Quelle; Deutscher Bundestag, 13.06.2007

Keine Verlängerung von

Arbeitslosengeld I

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/NCB) Einen Antrag der Linksfraktion, die Bezugsdauer von Arbeitslos-engeld I zu verlängern 16/3538 , hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen abgelehnt. Ziel des Antrags der Linksfraktion war die Einführung eines sogenannten Äquivalenz-prinzips. So sollte ein Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr einen weiteren Monat Arbeitslosengeld erhalten. Union und SPD bescheinigten der Linksfraktion ein falsches Verständnis der Arbeitslosenversicherung. Diese sei eine Risiko- und keine Anspruchsversicherung. So könne es durchaus sein, dass ein Arbeitnehmer bis zu seiner Pensionierung in die Versicherung einzahle, ohne je einen Euro wieder heraus-zubekommen. Die FDP-Fraktion kritisierte den Vorschlag als in die falsche Richtung weisend. Man wolle Arbeit schaffen und nicht Arbeitslosigkeit verwalten. Die Grünen betonten, dass der Vorschlag Anreize für den Vorruhestand und nicht zur Integration älterer Menschen in den Arbeitsmarkt schaffe.

Rentenversicherung

Schulabgänger

Schulabgänger, die noch keine Lehrstelle gefunden haben, sollten sich arbeitssuchend melden. So vermeiden sie Lücken in ihrem Rentenkonto. Denn bereits die Suche einer Lehrstelle wird in der Rentenversicherung angerechnet Deshalb lohnt es sich, sich als Schulabgänger ohne Job bei der Agentur für Arbeit zu melden. Auch dann, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Arbeitslose ohne
Leistungsbezug

Rentenzeiten sichern

Wer wegen des eigenen Vermögens oder der Einkünfte des Ehegatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, sollte es trotzdem beantragen. Denn selbst bei einer Ablehnung des Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit können Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetz-lichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Hier der ganze Bericht

Quelle: www.flegel-g.de

Wichtiger Hinweis für Arbeitslose ohne Leistungsbezug

Tipps für Arbeitslose, die nicht im Leistungsbezug stehen. Recher-chiert bei Arbeits-agenturen und einer Rentenberatungsstelle der LVA

http://www.flegel-g.de

Rentenversicherung
Rente mit 67 nur eine Seite der Medaille

"Die Rente ab 67 kann die Leistungsfähigkeit der Renten-versicherung nur dann sicherstellen, wenn es der Bundesregierung gelingt, mehr ältere Arbeitnehmer in Beschäftigung zu bringen." Das sagte Walter Haas, Vorstands-vorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, am Donnerstag (14. Dezember) vor der Vertreterversammlung des Düsseldorfer Renten-versicherers

Hier der ganze Bericht

Kündigung – Krankenkassen

müssen aufklären

Ein Arbeitnehmer muss sich unverzüglich arbeitsuchend melden, wenn er weiß, wann sein Beschäftigungsverhältnis endet. Der Arbeitgeber soll nach            § 2 Abs. 2 SGB III  unmissverständlich auf diesen Umstand hinweisen. Kommt die Meldung des Arbeitsuchenden zu spät, kann dies mit einer Minderung des Arbeitslosen-geldes belegt werden. Bezieht der Betroffenen jedoch Krankengeld, so nimmt dessen Krankenkasse die Funktion eines Arbeitgebers wahr. In einem konkret entschiedenen Fall bezog der Betroffenen seit geraumer Zeit Krankengeld. Obwohl er schon seit Monaten wusste, dass die Zahlungen der Krankenkasse enden würden, meldete er sich erst zwei Wochen vor Ende des Bezuges arbeitslos. Eindeutig zu spät, so die Agentur für Arbeit. Aber der gebürtige Grieche sagte vor Gericht, dass er der deutschen Sprache nicht vollständig mächtig sei, und so die Mitteilung der Krankenkasse über den Sachverhalt nicht richtig verstanden habe. Damit kam er vor Gericht durch. Die von der Krankenkasse erteilten allgemeinen Informationen waren nicht ausreichend, so dass der Arbeitslose nicht durch eine Minderung seiner Leistungsbezüge bestraft werden durfte (LSG Hessen, Az.: L9 AL 274/04).

Hier: SGB III. § 2

 

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