Seite schließen

Anzeigen über Anzahl betroffener Personen

  Anzeigen  
 

Alle im Kalendermonat (= Berichtsmonat) im Fachverfahren eingegebenen Anzeigen über Arbeitsausfall, einschließlich der darin enthaltenen Personenzahl, werden gezählt.Dabei kann jedoch nicht ausgewertet werden, ab wann mit der Kurzarbeit begonnen werden soll und ob alle in der Anzeige angegebenen Personen auch wirklich kurzarbeiten müssen. Auch der Zeitrahmen, für den Kurzarbeit geplant ist, kann nicht erhoben werden.

 
  Betriebe und Kurzarbeiter  
 

Die Angaben aus den Betriebsmeldungen über Kurzarbeit werden statistisch gesondert manuell erfasst. Die Betriebe und ihre Kurzarbeiter können nach verschiedenen Kriterien auswertet werden. Die Genauigkeit der Inhalte der Betriebsmeldungen wird durch die Eintragungen der Arbeitgeber bestimmt.

 
  Abrechnungslisten  
 

Auch hier werden alle im Kalendermonat (= Berichtsmonat) im Fachverfahren eingegebenen Abrechnungslisten mit den darin aufgeführten Personen gezählt. Dabei kann noch nicht erhoben werden, für welchen Monat die Liste Gültigkeit hat.

 
  Quelle:  Bundesagentur für Arbeit  

nach oben