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Alle im
Kalendermonat (= Berichtsmonat) im Fachverfahren
eingegebenen Anzeigen über Arbeitsausfall,
einschließlich der darin enthaltenen Personenzahl,
werden gezählt.Dabei kann jedoch nicht ausgewertet
werden, ab wann mit der Kurzarbeit begonnen werden soll
und ob alle in der Anzeige angegebenen Personen auch
wirklich kurzarbeiten müssen. Auch der Zeitrahmen, für
den Kurzarbeit geplant ist, kann nicht erhoben werden. |
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