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Presseinformation der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland: Vertreterversammlung -
Rentenzeiten sichern
Presseinformation der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Pressesprecher: Dr. Sascha Kaiser
Tel.: 0211 937-2926
Fax: 0211 937-3094
E-Mail: presse@drv-rheinland.de
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Rentenzeiten sichern
Wer wegen des eigenen Vermögens oder der Einkünfte des Ehegatten keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, sollte es trotzdem beantragen.
Denn selbst bei einer Ablehnung des Antrags wegen fehlender
Bedürftigkeit können Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung angerechnet werden. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit
werden als sogenannte Anrechungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Anrechnungszeiten helfen, einen bestehenden Anspruch auf eine Rente
wegen Erwerbsminderung zu sichern. Sie werden auch auf die Wartezeit von
35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für
langjährig Versicherte angerechnet. Wer von vornherein keinen Antrag auf
Arbeitslosengeld II stellt schädigt sich bei der Rente möglicherweise
selbst: Diese Zeit ist eine Lücke und kann zum Verlust eines bestehenden
Schutzes für den Fall der Erwerbsminderung führen.
Weitere Informationen gibt es in den Service-Zentren der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland, bei den Versichertenältesten und am
kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Sitz in Düsseldorf betreut
rund 7 Millionen Kunden in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
und zahlt etwa 1,4 Millionen Renten aus. Mit ihren 13 wohnortnahen
Service-Zentren ist sie regionaler Ansprechpartner in Fragen der
Altersvorsorge und Rehabilitation.
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Mit freundlichem Gruß
Ihre Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf
http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de |