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Am aktuellen Rand werden die
Daten zur Förderung aufgrund von
Erfahrungswerten hochgerechnet. Endgültige Werte
zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit
von |
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Daten aus der Statistik sind
Sozialdaten (§ 35 SGB I) und unterliegen dem
Sozialdatenschutz gem. § 16 BStatG. Aus diesem
Grund werden Zahlenwerte <3 mit * anonymisiert.
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1)Die Hochrechnungam aktuellen
Rand ist derzeit aufgrund fehlender
Erfahrungswerte oder technisch nicht
realisierbar, darum ist der |
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Vorjahresvergleich nur
eingeschränkt möglich. |
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2)Zum 01.01.2009 eingeführt.
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3)Die individuelle Förderung der
Teilnehmer mit Beginn ab 01.01.2009 erfolgt auf
Grundlage des zum 01.01.2009 eingeführten § 46
SGB III. |
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4) Ohne Daten der zugelassenen
kommunalen Träger. |
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5)Daten zur Arbeitsunfähigkeit
nach § 126 SGB III liegen mit einer Wartezeit
von 2 Monaten vor. Für den aktuellen
Berichtsmonat wird der letzte |
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verfügbare Wert fortgeschrieben. |
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6)Daten zur geförderten
Altersteilzeit liegen mit einem Monat Wartezeit
vor. Für den aktuellen Berichtsmonat wird der
letzte verfügbare |
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Wert fortgeschrieben. |
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7)Daten einschließlich Förderung
der Teilhabe behinderter Menschen am
Arbeitsleben. |
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8) Daten zur Kurzarbeit stehen 2
Monate nach Ende eines Quartals für die
einzelnen Quartalsmonate zur Verfügung.
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9)Erwerbsfähige Hilfebedürftige,
die nach Vollendung des 58. Lebensjahres
mindestens für die Dauer von zwölf Monaten
Leistungen der Grundsicherung für |
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Arbeitsuchende bezogen haben,
ohne dass ihnen eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
angeboten worden ist, gelten nach Ablauf
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dieses Zeitraums für die Dauer
des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als
arbeitslos. |
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10) Hierbei handelt es sich nur
um die Bezieher von Arbeitslosengeld.
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