Seite schließen

 

Am aktuellen Rand werden die Daten zur Förderung aufgrund von Erfahrungswerten hochgerechnet. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von

Daten aus der Statistik sind Sozialdaten (§ 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. § 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte <3 mit * anonymisiert.

1)Die Hochrechnungam aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungswerte oder technisch nicht realisierbar, darum ist der

Vorjahresvergleich nur eingeschränkt möglich.

2)Zum 01.01.2009 eingeführt.

3)Die individuelle Förderung der Teilnehmer mit Beginn ab 01.01.2009 erfolgt auf Grundlage des zum 01.01.2009 eingeführten § 46 SGB III.

4) Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger.

5)Daten zur Arbeitsunfähigkeit nach § 126 SGB III liegen mit einer Wartezeit von 2 Monaten vor. Für den aktuellen Berichtsmonat wird der letzte

verfügbare Wert fortgeschrieben.

6)Daten zur geförderten Altersteilzeit liegen mit einem Monat Wartezeit vor. Für den aktuellen Berichtsmonat wird der letzte verfügbare

Wert fortgeschrieben.

7)Daten einschließlich Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

8) Daten zur Kurzarbeit stehen 2 Monate nach Ende eines Quartals für die einzelnen Quartalsmonate zur Verfügung.

9)Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für

Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf

dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.

10) Hierbei handelt es sich nur um die Bezieher von Arbeitslosengeld.

 
   

Unterbeschäftigung

 
 

Textauszug: In der Unterbeschäftigungsrechnung nach dem Konzept der BA sind neben den Arbeitslosen die Personen enthalten, die an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden. Damit wird ein umfassenderes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. Realwirtschaftlich (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.

 
  Im Juli belief sich die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) auf 4.303.000. Gegenüber dem Vormonat hat sie lediglich um 1.000 zugenommen. Das Saisonbereinigungsverfahren errechnet ein Minus von 34.000, nach -35.000 im Juni und -58.000 im Mai. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) um 242.000 oder 5 Prozent verringert, nach -185.000 oder -4 Prozent im Juni. Die Veränderungen bei der Unterbeschäftigung fallen damit ähnlich aus wie bei der Arbeitslosigkeit.  
  Die Entwicklung der entlastenden arbeitsmarkt-politischen Instrumente (ohne Kurzarbeit) war unterschiedlich: Deutliche Zuwächse gab es bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschließlich der Förderung Behinderter gegenüber Vorjahr: +34.000) und bei Förderung der Selbständigkeit (+20.000),  
 

Abnahmen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten (-10.000 bzw. -16.000) sowie bei beruflicher Weiterbildung (-20.000).In diesen Zahlen ist die Entlastung durch Kurzarbeit nicht enthalten, weil differenzierte Angaben auf Basis der Betriebsmeldungen dazu nur bis März vorliegen. Im März belief sich die Entlastung durch Kurzarbeit auf 305.000 Kurzarbeiter im Beschäftigtenäquivalent (vgl. 1.3). Einschließlich des Beschäftigtenäquivalents Kurz-arbeit betrug die Unterbeschäftigung 5.055.000. Im Vergleich zum März 2009 war das ein Anstieg von 33.000 oder 1 Prozent..

 
.

Bundesagentur für Arbeit (BA): Monatsbericht 2010 Seite 17.

.
     
     
     
     
     

nach oben