Seite schließen

 

Am aktuellen Rand werden die Daten zur Förderung aufgrund von Erfahrungswerten hochgerechnet. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von

Daten aus der Statistik sind Sozialdaten (§ 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. § 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte <3 mit * anonymisiert.

1)Die Hochrechnungam aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungswerte oder technisch nicht realisierbar, darum ist der

Vorjahresvergleich nur eingeschränkt möglich.

2)Zum 01.01.2009 eingeführt.

3)Die individuelle Förderung der Teilnehmer mit Beginn ab 01.01.2009 erfolgt auf Grundlage des zum 01.01.2009 eingeführten § 46 SGB III.

4) Ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger.

5)Daten zur Arbeitsunfähigkeit nach § 126 SGB III liegen mit einer Wartezeit von 2 Monaten vor. Für den aktuellen Berichtsmonat wird der letzte

verfügbare Wert fortgeschrieben.

6)Daten zur geförderten Altersteilzeit liegen mit einem Monat Wartezeit vor. Für den aktuellen Berichtsmonat wird der letzte verfügbare

Wert fortgeschrieben.

7)Daten einschließlich Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

8) Daten zur Kurzarbeit stehen 2 Monate nach Ende eines Quartals für die einzelnen Quartalsmonate zur Verfügung.

9)Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für

Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf

dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.

10) Hierbei handelt es sich nur um die Bezieher von Arbeitslosengeld.

 
   

Unterbeschäftigung

 
 

Textauszug: In der Unterbeschäftigungsrechnung nach dem Konzept der BA sind neben den Arbeitslosen die Personen enthalten, die an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden. Damit wird ein umfassenderes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. Realwirtschaftlich (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.

 
 

Im Februar belief sich die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) auf 4.803.000. Gegenüber dem Vormonat hat sie um 48.000 zugenommen. Das Saisonbereinigungsverfahren errechnet ein Minus von 2.000, nach -11.000 im Januar und -1.000 im Dezember. Die Unterbeschäftigung entwickelt sich damit – analog zur Arbeitslosigkeit – weiter deutlich günstiger als angesichts
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet wurde.

 
 

(...) Im Vergleich zum Vorjahr ist die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) um 256.000 oder 6 Prozent gestiegen, nach +302.000 oder +7 Prozent im Januar. Der Zuwachs fällt deutlich größer aus als bei der Arbeitslosigkeit, weil die Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik vor allem infolge des Sondereffekts aufgrund der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vgl. Kasten in I.3.1) im Vorjahresvergleich zugenommen hat. Dabei war die Entwicklung der entlastenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente (ohne Kurzarbeit) unterschiedlich: Deutliche Zuwächse gab es bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschließlich der Förderung Behinderter gegenüber Vorjahr: +181.000), bei beruflicher Weiterbildung (einschließlich der Förderung Behinderter: +10.000) und bei Beschäftigungszuschüssen (+14.000), Abnahmen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten (-27.000 bzw. -10.000).

 
.

Bundesagentur für Arbeit (BA): Monatsbericht Januar 2010 Seite 17/18..

.
     
     
     
     
     

nach oben