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Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens eine erwerbsfähige hilfebedürftige Person. Sie kann aus einem oder mehreren Mitglied/- ern bestehen und erwerbsfähige sowie nichterwerbsfähige Hilfebedürftige wie z.B. Ehegatten bzw. Lebenspartner und minderjährige Kinder umfassen. Dabei ist zu beachten: Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z. B. ein volljähriges Kind, Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt.

Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

Vorläufige Daten

Deutschland

Merkmal

2009

Oktober September August Juli
Bedarfsgemeinschaften
davon
mit 1 Person
mit 2 Personen
mit 3 Personen
mit 4 Personen
mit 5 und mehr Personen
davon
mit 1 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
mit 2 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
mit 3 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
mit 4 und mehr erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
darunter
mit 1 Kind unter 15 Jahren
mit 2 Kindern unter 15 Jahren
mit 3 Kindern unter 15 Jahren
mit 4 und mehr Kindern unter 15 Jahren
3.439.208
x
1.881.376
729.482
422.116
246.998
159.236

x

2.400.026

830.228

151.839

47.881

x

578.646
309.298
101.438
40.230
3.450.207
x
1.885.729
732.686
425.007
247.573
159.212

x

2.405.072

833.294

154.283

49.111

x

580.229
308.710
101.054
39.932

3.418.362

x
1.867.370
728.064
422.327
244.127
156.474

x

2.381.936

825.777

153.755

48.863

x

574.916
303.849
99.282
39321

3.456.300

x
1.884.791
735.992
428.092
247.850
159.575

x

2.402.455

837.060

158.048

50.835

x

581.923
307.071
100.423
39.653
Personen pro Bedarfsgemeinschaft

1,9

1,9 1,9 1,9
Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt
davon
Männer
Frauen
darunter
unter 25 Jahre
15 Jahre bis unter 65 Jahre

6.477.846

x

3.209.777

3.268.069

x

2.565.972

4.798.006

6.499.885
x
3.221.125
3.278.760

x

2.580.691
4.821.851
6.435.615
x
3.188.152
3.247.463

x

2.555.920
4.780.652
6.519.121
x
3.231.125
3.287.996

x

2.594.772
4.845.742
Erwerbsfähige Hilfebedürftige insgesamt
davon
Männer
Frauen
davon
unter 25 Jahre
25 bis unter 50 Jahre
50 bis unter 55 Jahre
55 Jahre und älter
darunter
Deutsche
Ausländer
darunter
Alleinerziehende¹ insgesamt
Männer
Frauen
Alleinerziehende unter 25 Jahre
Alleinerziehende 25 Jahre und älter
4.718.085
x
2.307.265
2.410.820
x
847.318
2.694.355
473.526
702.885
x
3.780.189
918.421
x
614.759
31939
582.820
70.662
544.097
4.741.804
x
2.319.516
2.422.288
x
863.952
2.701.046
473.987
702.819
x
3.807.517
916.379
x
616.999
32.020
584.979
71.819
545.180
4.701.042
x
2.298.469
2.402.573
x
862.165
2.670.432
470.857
697.588
x
3.785.319
898.741
x
612.010
31.606
580.404
71.675
540.335
4.765.151
x
2.331.644
2.433.507
x
882.283
2.706.492
475.693
700.682
x
3.828.998
918.854
x
617.161
31.632
585.529
72.708
544.453
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige insgesamt
davon
Männer
Frauen
davon
unter 15 Jahre
15 Jahre und älter
darunter
Deutsche
Ausländer
1.759.761
x
902.510
857.249
x
1.678.361
81398
x
1.482.688,
2681.12
1.758.081
x
901.607
856.472
x
1.676.750
81.329
x
1.482.575
267.056
1.734.573
x
889.682
844.890
x
1.653.697
80.875
x
1.463.879
262.630
1.753.970
x
899.478
854.490
x
1.672.802
81.166
x
1.476.023
269.795
 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 2009 x x x x
1)Für die zugelassenen kommunalen Träger wurde ab Berichtsmonat April 2009 die Auswertungslogik für alleinerziehende Personen umgestellt.
Bisher wurden Alleinerziehende anhand eines Personenmerkmals ermittelt, nun werden diese anhand der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft identifiziert 
(Personen ohne Partner mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft).

Die vorliegenden Informationen der statistischen Berichterstattung zum Rechtskreis SGB II geben die Strukturdaten aus A2LL und XSozial auf Bundesebene wieder. Für den Berichtsmonat Oktober 2009 liegen in den folgenden Fällen  vollständige statistische Daten über Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder vor:

- Für 346 Kreise, die das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB II-Fälle genutzt haben.

- Für 56 Kreise (zugelassene kommunale Träger), deren SGB II-Fälle mit dem XSozial-Standard übermittelt wurden.

- Für 9 Kreise, deren vollständige Strukturen aus A2LL und XSozial gewonnen werden konnten.

Für alle 411 bundesdeutschen Kreise können Strukturdaten ermittelt und ausgewiesen werden.

 

Die Eckdaten auf Bundesebene basieren auf 411 vollständigen Kreisen von insgesamt 413 Kreisen.

 

Die aus dem Verfahren A2LL gewonnen Detail-/Strukturdaten beziehen sich auf die bis zum 10. Oktober 2009 im DV-Verfahren erfassten Leistungsfälle (Bedarfsgemeinschaften mit bewilligten Ansprüchen). Berücksichtigt wurden dabei ausschließlich Leistungsfälle, die zum Stichtag 14. Oktober 2009 bewilligt (angeordnet) waren und am Stichtag keinen Ausschlussgrund/Beendigungsgrund hatten.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige

x Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

x

Erwerbstätige Hilfebedürftige

Textauszug: Im Juni 2009 verdienten insgesamt 1.323.000 oder 27 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in der Grundsicherung Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Im Vergleich zum Vorjahr ist ihre Zahl um 16.000 oder 1 Prozent gesunken.

Dabei variiert das Einkommen in erheblichem Maße. Um die dahinterstehenden Problemlagen besser beschreiben zu können, wird nach Einkommenshöhe unterschieden. So gab es 757.000 Leistungsbezieher mit Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze von einschließlich 400 Euro. Leistungen aus der Grundsicherung werden hier durch Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ergänzt, ohne dass dadurch prinzipiell der Arbeitslosenstatus beendet wird. Bei Einkommen über 400 Euro lässt sich die Perspektive zunehmend umdrehen in dem Sinne, dass das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, für sich selbst oder die Bedarfsgemeinschaft den Lebensunterhalt zu sichern, und durch die Grundsicherung „ergänzt“ werden muss. So verdienten 245.000 Leistungsbezieher Einkommen über 400 Euro und nicht mehr als 800 Euro und 321.000 Hilfebedürftige Einkommen über 800 Euro. Dabei kann das Einkommen auch deshalb so niedrig sein, weil nur (sozialversicherungspflichtige) Teilzeit gearbeitet werden kann; das dürfte überwiegend vor allem in der Einkommensklasse 400 bis 800 Euro der Fall sein. Allerdings sind die Grenzen fließend. Die Hilfebedürftigkeit von vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehern kann wiederum durch einen niedrigen Lohn und/oder durch die Familiengröße verursacht sein. So leben nur 18 Prozent der erwerbstätigen Leistungsbezieher mit Einkommen von mehr als 800 Euro in Single- Bedarfsgemeinschaften, aber 40 Prozent in Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Gegenüber dem Vorjahr hat es in den beiden unteren Bruttoeinkommensklassen Anstiege gegeben (bis 400 Euro: +35.000 oder +5 Prozent; 400 bis 800 Euro: +5.000 oder +2 Prozent), während sich die obere Einkommensklasse deutlich verkleinert hat (-56.000 oder -15 Prozent). (Siehe hierzu den BA-Monatsbericht  2009, Seite 23/24 ...). Monatsbericht >> download

Unabhängige Sozialberatung

Quelle: www.harald-thome.de ,26.04.2009

Die Folgen der Wirtschaftskrise werden so langsam sichtbar, die offiziellen Einschätzungen sprechen von einer Mio. mehr Arbeitslosen, tatsächlich werden es mehr sein. 346.00 Personen beziehen schon Kurzarbeitsgeld, allerdings sind 1,5 Mio. Anträge auf KUG gestellt. Immer mehr prekär Beschäftigte und Zeitarbeiter erhalten ihre Kündigungen, diverse Betriebe entlassen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der ALG II-Aufstocker und Komplett-Bezieher drastisch erhöhen wird. 

Die Konsequenz der Wirtschaftskrise werden mehrere Millionen mehr Leistungsberechtigte im System SGB II + SGB III sein.

Die Leistungsträger werden diese Menge an Leistungsbeziehern nicht verkraften können und es wird eine zunehmende Rechtlosstellung und Nicht Leistungsgewährung geben.

Zur Realisierung von Ansprüchen und zur Abwehr von unrechtmäßigem Handeln der Behörden ist es notwendig, das Recht auf unabhängige Sozialberatung einzufordern. Damit ist die Forderung nach Finanzierung einer unabhängigen Sozialberatung gemeint. Das beinhaltet Räume, Material und Personal. Die Behörden sind nicht bereit, willens und fähig dazu und haben zudem andere Aufträge (Leistungskürzungen um 6,7 % gegenüber den Vorjahresausgaben:

http://www.harald-thome.de/media/files/Planungsbrief_2009.pdf

Die Verteidigung von Rechten der von Ausgrenzung, Umstrukturierung und Wirtschaftskrise Betroffenen wird zentraler Auseinandersetzungspunkt werden, daher ist die Auseinandersetzung um Finanzierung unabhängiger Sozialberatung ein wichtiger dahingehender Teil. Also macht euch einen Kopf drum, stellt Anträge … streitet um Räume für Sozialzentren …

www.harald-thome.de
Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen
Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen
Von Charles Duremont, http://www.berlinerumschau.com, 24.07.2009

Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt es kategorisch ab, die Hartz-IV-Regelsätze zu erhöhen. Wir müssen aufpassen, dass derjenige, der den ganzen Tag arbeitet, zum Schluss mehr Geld hat als wenn er nicht arbeitet, sagte Merkel in einem von Jugendlichen geführten Interview in der gestrigen Ausgabe der "Welt am Sonntag" zum Thema Gerechtigkeit kinderleicht.

In diesem Zusammenhang hat der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Oskar Lafontaine der Kanzlerin Zynismus vorgeworfen. Lafontaine: "Die Bundeskanzlerin ist zynisch. Ihre Erklärung, der Hartz IV-Satz könne nicht erhöht werden, da diejenigen, die arbeiten, mehr bekommen müssten, als diejenigen, die nicht arbeiteten, ist unlogisch. Gerade die Bundeskanzlerin trägt durch die Verweigerung des gesetzlichen Mindestlohns Verantwortung dafür, dass in Deutschland Löhne von drei bis vier Euro gezahlt werden und Menschen, die jeden Tag acht Stunden arbeiten, zusätzlich noch Hartz IV beziehen müssen. .

(...) Die Pflicht zur Gegenleistung für das stattliche Almosen soll nach dem Willen der Union gesetzlich verankert werden, was nichts weiter bedeutet, dass Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger in Zukunft ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen haben, ansonsten werde ihnen sämtliche Leistungen ersatzlos gestrichen. Die immer noch auf dem Papier stehende Verpflichtung einer Gemeinnützigkeit bei den 1 Euro Jobs soll dabei ebenfalls komplett wegfallen und die Hartz IV Bezieher sollen, ebenfalls nach dem Willen der Union, auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können.

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Auszug aus dem Bericht an die Zukunftskommission des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Bonn, im Februar 2009

Zitat, Bericht Seite 43:

Aktivierung
"Treten Phasen der Erwerbslosigkeit ein, so muss alles unternommen werden, dass diese nicht zu lang werden, um Qualifikationsverlusten vorzubeugen. Aktivierung nach dem Prinzip der Gegenleistung für empfangene Sozialtransfers und unterstützende Dienstleistungen ist Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität und bietet eine zweite Chance nach Aus- und Weiterbildung. Der entstehende Anreiz, anstelle einer staatlicherseits angebotenen gemeinnützigen Ganztagstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auch solche Angebote anzunehmen, die gegenwärtig in rationaler Entscheidung zumeist kaum in Betracht gezogen werden, kann ein erhebliches Beschäftigungspotenzial bei einer gleichzeitigen massiven Haushaltsentlastung mobilisieren.13 Je mehr in Qualifikation und frühzeitige Aktivierung investiert wird, desto weniger kommt es zu längerer Arbeitslosigkeit, die nur schwer und unter Inkaufnahme von niedriger Entlohnung beendet werden kann."

Mobilitätsfreundliche Rahmenbedingungen
"Die Förderung von Übergängen, einschließlich beruflicher oder regionaler Mobilität, ist ein wichtiges Element der Beschäftigungssicherheit. Flexible Arbeitsverhältnisse sind dann akzeptabel, wenn sie tatsächlich eine Chance auf Übergang in stabilere Beschäftigung bieten. Dies erfordert den Abbau von Barrieren zwischen befristeter Beschäftigung oder Zeitarbeit und Normalarbeitsverhältnissen. Innovative Formen der berufsbegleitenden Weiterbildung können auch die Aufstiegsmobilität bei den Löhnen fördern. Flexible Arbeitsverhältnisse und Niedriglohnjobs werden jedoch als Einstiegsmöglichkeiten unverzichtbar bleiben. Entwicklungspotenziale bestehen bei Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften, die im Fall von Betriebsschließungen zu einer raschen Wiedereingliederung in Beschäftigung führen sollen."

Bericht herunterladen
Streitfall Hartz IV
Ein Fall für Dietrich S
Ein Film von Edeltraut Remmel, http://www.phoenix.de

Die Stadt Duisburg gehört zu den Spitzenreitern in der NRW-Arbeitslosen-Statistik und hat sich auch aus Verzweiflung eine besondere Lösung einfallen lassen: den Ombudsmann für Hartz IV, der Mann für die schnelle Schlichtung.

PHOENIX Streitfall - Hartz IV 1/5

  .

PHOENIX Streitfall - Hartz IV 2/5

  .

PHOENIX Streitfall - Hartz IV 3/5

  .

PHOENIX Streitfall - Hartz IV 4/5

  .

PHOENIX Streitfall - Hartz IV 5/5

  .

 

 

 

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HartzIV-Bezieher

 

 
Quelle: Von Kurt Blaschke,
www.berlinerumschau.com, 23.04.2009

Berlin-Brandenburg:

CDU fürchtet Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur

„Deeskalationsprogramm“ gefordert

Hartz IV-Kürzung im kommenden Jahr nicht ausgeschlossen

Wie hart wird die angelaufene Wirtschaftskrise Berlin noch treffen? Zumindest die CDU in der Hauptstadt schließt offenbar sogar einen Zusammenbruch der Sozialsysteme nicht mehr aus. Nach den jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Prognosen fordert sie vom Senat ein „Deeskalations-programm zur Erhaltung der zwingend notwendigen sozialen Infrastruktur“

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ARD Monitor

13 08 2009

HARTZ IV

Behindert nach

Aktenlage !!

Bericht:von Ralph Hötte, Frank Konopatzki

 .

Immer mehr Langzeitarbeitslose verschwinden aus der Arbeits-losenstatistik, weil die Arbeitsagenturen sie für „dauerhaft geistig behindert" erklären. Weil sie als schwer vermittelbar gelten, werden sie in Behindertenwerkstätten abgeschoben. Ärztliche Unter-suchungen? Fehlanzeige. Statt-dessen nur ein schriftlicher Test, ob sie auf dem Arbeitsmarkt noch „konkurrenz-fähig" sind. MONITOR schildert den fast unglaublichen Fall einer Vierzigjährigen, die jetzt wider Willen als „geistig behindert" gilt.

Begleitung zur ARGE?

Nie wieder alleine zur ARGE/Jobcenter

http://www.elo-forum.org

Hier können bundesweit Suchanfragen bzw. Angebote

 für Begleitung gestellt werden

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Arbeitsagentur

Formulare

(z. B.) Den Antrag auf 

Leistungen zur Sicherung

des Lebensunterhalts

Dies ist eine Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II. (Hartz IV)

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GEZ Befreiung

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

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Arbeitslosengeld II

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