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Hartz-IV-Regelsätze - 27.09.2010
Arbeitslosengeld
II (ALG II) wurde auf 364 Euro erhöht
Regelsatz für Erwachsene
Nahrungsmittel,
alkoholfreie Getränke
128,46 Euro
Bekleidung, Schuhe
30,40 Euro
Wohnen, Energie und
Wohnungsinstandhaltung
(ohne Miet- und Heizkosten, die separat
erstattet werden)
30,24 Euro
Innenausstattung,
Haushaltsgeräte und -gegenstände
27,41 Euro
Gesundheitspflege
15,55 Euro
Verkehr
22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung
31,96 Euro
Freizeit,
Unterhaltung, Kultur
39,96 Euro
Bildung
1,39 Euro
Beherbergungs- und
Gaststättendienstleistungen
7,16 Euro
andere Waren und
Dienstleistungen
26,50 Euro
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Die Summe der regelbedarfsrelevanten
Verbrauchsausgaben ergibt 361,81 Euro.
Da diese Ausgaben 2008 erfasst wurden, werden
sie für 2011 mit einer angenommenen
Teuerungsrate fortgeschrieben und daher auf
364 Euro aufgestockt.
Regelsätze für Kinder:
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
zwischen 7 und 14 Jahren
zwischen 15 und 18 Jahren
Nahrungsmittel,
alkoholfreie Getränke
78,67
Euro
96,55 Euro
124,02 Euro
Bekleidung und Schuhe
31,18
Euro
33,32 Euro
37,21 Euro
Wohnen, Energie und
Wohnungsinstandhaltung
7,04
Euro
11,07 Euro
15,34 Euro
Innenausstattung,
Haushaltsgeräte und -gegenstände
13,64
Euro
11,77 Euro
14,72 Euro
Gesundheitspflege
6,09 Euro
4,95 Euro
6,56 Euro
Verkehr
11,79
Euro
14,00 Euro
12,62 Euro
Nachrichtenübermittlung
15,75 Euro
5,35 Euro
15,79 Euro
Freizeit,
Unterhaltung, Kultur
35,93 Euro
41,33 Euro
31,41Euro
Bildung
0,98 Euro
1,16 Euro
0,29 Euro
Beherbergungs- und
Gaststättendienstleistungen
1,44 Euro
3,51 Euro
4,78 Euro
andere Waren und
Dienstleistungen
9,18 Euro
7,31 Euro
10,88 Euro
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
für Kinder bis zur Vollendung
des 6. Lebensjahres ein Betrag
von 211,69 Euro (ausgezahlt
werden 213 Euro)
für Kinder vom Beginn des 7. bis
zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von
240,32 Euro (ausgezahlt werden
242 Euro)
für Jugendliche von Beginn des
15. bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres ein Betrag von
273,62 Euro (ausgezahlt werden
275 Euro)
Die Absicht
der Bundesregierung, den monatlichen
Regelsatz für Hartz IV-Empfänger um fünf
Euro anzuheben, kritisiert Ulrich
Schneider vom Paritätischen
Wohlfahrtsverband als "schlechten Witz".
Man habe dabei getrickst, so Schneider
gegenüber Frontal21. Um den künftigen
Regelsatz weiter zu drücken, seien nur
die ärmsten Familien aus der Statistik
für die Berechnung hinzugezogen worden.
Seit Einführung von Hartz IV habe sich
die Armut verdoppelt. Auf dem
Arbeitsmarkt hingegen habe Hartz IV
wenig gebracht, stellt der
Arbeitssoziologie und Volkswirtschaftler
Professor Gerhard Bosch von der
Universität Duisburg-Essen fest.
Berlin - Die
geplante Hartz-IV-Reform sorgt weiter für
Zündstoff:
Kölner
Stadt-Anzeiger, 30.09.2010
Zehntausende Familien müssen nach einem
Zeitungsbericht mit Einbußen für ihre Kinder
rechnen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass
Kinder, die wegen des geringen Einkommens der
Eltern einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro
erhalten, den Anspruch auf das Schulstarterpaket
im Wert von 100 Euro jährlich verlieren,
schreibt der «Kölner Stadt-Anzeiger». Das
Bundesarbeitsministerium räumte dem Bericht
zufolge die Kürzung ein, will aber nachbessern.
SPD- Vizechefin Manuela Schwesig kündigte
Widerstand im Bundesrat an.
Nach Willen von Arbeitsministerin Ursula von der
Leyen sollen künftig auch Kinder von
Geringverdienern Anspruch auf die umstrittenen
Bildungsgutscheine haben. Doch Nachhilfe auf
Staatskosten gibt es nur bei Leistung: Wer
versetzungsgefährdet ist, bekommt keine
Unterstützung.
Am
20. Oktober 2009 wurde vor dem
Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe gegen die
Hartz-IV-Regelsätze für
Erwachsene (!) und Kinder (!)
verhandelt. Ich bin, mit meiner
Familie, einer der Kläger gegen
die Hartz-IV-Regelsätze
insgesamt, möchte kurz über den
Termin informieren, einige
Medieninfos dazu tun, darauf
hinweisen, was man/frau nun als
Betroffene/r weiter tun kann -
und ich möchte Mut machen, sich
zu wehren!
Es
war ein interessantes Erlebnis,
und, was selten ist, ich durfte
dort, einschließlich
Schlusswort, auch selbst
vortragen - und die hohen
Bundesverfassungsrichter haben
mir mit Interesse zugehört, und
oft die von mir aufgeworfenen
Fragen dann, oft sehr spitz
formuliert, an die Vertreter der
Bundesregierung gestellt, die
meistenteils nicht antworten
konnten und sich in Wortblasen
ergingen... ;-)
Folgendes wäre wichtig zu wissen
für jene LeserInnen hier, die
selbst Hartz-IV beziehen:
Laut Präsident des BVerfG,
Prof. Dr. Dr. H.-J. Papier,
der den Vorsitz der
Verhandlung innehatte, geht
es ganz klar und eindeutig
und, wie er sagte, "entgegen
einigen Pressemitteilungen"
sowohl um die Regelsätze für
Erwachsene und somit auch
den gesamten
Hartz-IV-Eckregelsatz (§ 20
Absätze 1,2,3 SGB II), als
auch um die Regelsätze für
Kinder § 28 SGB II).
Das BVerfG - auch dies wurde
gleich zu Anfang gesagt -
sieht durch Hartz-IV die
Menschenwürde gemäß Artikel
1 des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland
verletzt. Das ist
schwerwiegend.
Als SGB II / SGB XII geschaffen wurden, haben
sich die beteiligten Politiker darauf
„geeinigt”, Hilfebedürftigen nur noch Leistungen
in Höhe der bisherigen Sozialhilfe (BSHG) incl.
der Einmal-Leistungen zu gewähren und Erhöhungen
nur noch in Höhe der Renten-Steigerungen zu
gewähren.
Daraus ergab sich eine Leistungshöhe für
Regelsatz / Regelleistung in Höhe von EUR 345.
Eine derartige Festlegung ist jedoch willkürlich
und daher verfassungswidrig. Denn:
Das hohe Gut des Artikel 1 Grundgesetz fordert
vom Gesetzgeber, dass er die existenzsichernde
Regelleistung nicht willkürlich festsetzt,
sondern ein plausibles und nachvollziehbares
Verfahren wählt, dessen Ergebnis dem Maßstab des
Artikel 1 Grundgesetz standhält
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Nov.
1993 – 5 C 8.90).
Somit gab es das „Problem”, ein „plausibles und
nachvollziehbares Verfahren” zu finden, mit
dessen Hilfe ein Regelsatz „errechnet” werden
kann.
Warum die EVS?
Das bisher umfangreichste Datenmaterial über die
Ausgaben der Bevölkerung liefert das
Statistische Bundesamt mit der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) alle 5 Jahre.
Also hat man sich auf die EVS als
„Datengrundlage” geeinigt.
Eine EVS ist zwar zur Ermittlung des
sozio-kulturellen Existenzminimums überhaupt
nicht geeignet, aber wen stört dass, es geht ja
nur um arme Hilfebedürftige.
Da es einen erheblichen Unterschied macht, ob
von einem Einkommen nur eine Person oder mehrere
leben müssen, gilt für jede
Haushaltskonstellation eine andere Armutsgrenze.
Am 22. Februar 2002 wurde die
Kommission für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
gegründet. Zu den Mitgliedern
gehören:
Dr. Peter Hartz, Mitglied
des Vorstandes der
Volkswagen AG
Isolde Kunkel-Weber,
Mitglied des
ver.di-Bundesvorstandes
Norbert Bensel, Mitglied des
Vorstandes der
DaimlerChrysler Services AG
und der Deutschen Bahn AG
Dr. Jobst Fiedler, Roland
Berger Strategy Consultants
Peter Gasse, Bezirksleiter
der IG Metall
Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Werner Jann,
Universität Potsdam
Dr. Peter Kraljic, Direktor
der McKinsey & Company
Düsseldorf
Klaus Luft, Geschäftsführer
der Market Access for
Technology Services GmbH
Harald Schartau, Minister
für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und
Technologie des Landes
Nordrhein-Westfalen
Wilhelm Schickler, Präsident
des Landesarbeitsamtes
Hessen
Hanns-Eberhard Schleyer,
Generalsekretär des
Zentralverbandes des
Deutschen Handwerks
Prof. Dr. Günther Schmid,
Wissenschaftszentrum für
Sozialforschung
Wolfgang Tiefensee,
Oberbürgermeister der Stadt
Leipzig
Eggert Voscherau, Mitglied
des Vorstandes der BASF AG
Heinz Fischer,
Abteilungsleiter Personal
Deutsche Bank AG
Auftrag an die Kommission war,
Vorschläge zu unterbreiten, wie
die Arbeitsmarktpolitik in
Deutschland effizienter
gestaltet und die Bundesanstalt
für Arbeit reformiert werden
kann
Bündnis fordert ein Moratorium für
Hartz-IV-Sanktionen!
PRESSEMITTEILUNG Berlin, 13. August 2009
Am
heutigen Donnerstag hat ein Bündnis aus Politik,
Wissenschaft und Erwerbsloseninitiativen einen Aufruf
zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen vorgestellt, der
von über hundert namhaften Personen und Organisationen
aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen
unterzeichnet wurde.
Der Aufruf wurde verfasst von Tacheles e.V. (Wuppertal),
Prof. Dr. jur. Helga Spindler (Universität
Duisburg-Essen), Prof. Dr. Franz Segbers (Universität
Marburg), Prof. Dr. Claus Offe (Hertie School of
Governance), Prof. Dr. Stephan Lessenich
(Friedrich-Schiller-Universität Jena), Markus Kurth MdB
(Bündnis 90/Die Grünen), Katja Kipping MdB (DIE LINKE),
Jürgen Habich (Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre
Lebenslagen – Gegen Einkommensarmut und Ausgrenzung
e.V.), Franziska Drohsel (Bundesvorsitzende der Jusos),
Prof. Dr. Klaus Dörre (Friedrich-Schiller-Universität
Jena) und der AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen
Hartz IV.
Im Jahr 2008 waren 789.000 Erwerbslose von Sanktionen
betroffen, mit denen ihr Existenzminimum gekürzt oder
sogar gestrichen wurde. In vielen Fällen war dies
willkürlich und rechtswidrig. Die Initiator/innen des
Aufrufes halten angesichts der hohen Zahl erfolgreicher
Widersprüche (41,7 %) und Klagen (65,3 %) und der
katastrophalen Personalsituation in den Jobcentern wie
auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise einen
sofortigen Stopp der gegenwärtigen Sanktionspraxis und
ein Überdenken der Sanktionsregelungen für dringend
notwendig.
Der Zustand, dass Tausenden das zum Leben Notwendigste
gestrichen wird, ist nicht hinnehmbar. Das hat die
Beteiligten im Bündnis zusammengeführt – allen
politischen Unterschieden zum Trotz. Beim Thema
Sanktionen reichen die Haltungen der Bündnis-mitglieder
von der Vorstellung, dass Geldkürzungen zur
Verhaltenslenkung bei Erwerbs-losen in gewissem Maße
legitim seien, keineswegs jedoch im gegenwärtigen
Umfang, bis zur Forderung nach einer generellen
Abschaffung von Sanktionen, nicht zuletzt aus
grundrechtlichen Erwägungen. Was die Bündnismitglieder
eint, ist die Überzeugung, dass angesichts der
gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von
Sanktionen sofort gestoppt werden muss.
Anlässlich der Pressekonferenz erläuterten einige
Bündnismitglieder, warum sie für ein Sanktionsmoratorium
eintreten. Markus Kurth sagte: „Die Sanktionen im SGB II
sind derzeit nicht zielführend, sondern werden von den
Betroffenen als Schikane erlebt. Deshalb müssen sie
jetzt ausgesetzt werden. Verwerflich sind nicht Fehler,
sondern das Festhalten an einem offensichtlichen Fehler
der Hartz-IV-Gesetzgebung.“ Katja Kipping führte aus:
„Ein sofortiges Sanktionsmoratorium sehe ich als einen
ersten Schritt in die richtige Richtung an – nämlich in
die Richtung einer grundrechts-konformen Ausgestaltung
sozialer Sicherungssysteme. Ich setze mich für die
sofortige Abschaffung des Sanktionsparagrafen 31 ein.“
Franziska Drohsel erläuterte: „Arbeitslosigkeit hat
vielfältige Ursachen und kann nicht durch Druck und
Repression beseitigt werden. Sanktionen sind kein
akzeptables Mittel. Sie verschlimmern lediglich die
Situation für die Betroffenen.“ Frank Jäger vom
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
berichtete aus der Beratungspraxis: „Sanktionen brechen
über Erwerbslose herein wie eine Katastrophe.“ Jürgen
Habich meinte: „Mit dem Instrument der Sanktionen
schaffen die Behörden keinen einzigen Arbeitsplatz,
sondern schüren die Angst und die Hilflosigkeit der
Leistungsberechtigten und stehen deshalb einer
Vermittlung in Arbeit eher entgegen.“ Der Soziologe
Klaus Dörre stellte fest: „Ein Sanktionsmoratorium ist
ein erster, im Grunde überfälliger Schritt, um die
Härten des neuen Arbeitsmarktregimes zu mildern.“ Helga
Spindler führte aus: „Warum engagiere ich mich als
Sozialjuristin für ein Moratorium bei Sanktionen, mit
denen ich lange Zeit leben konnte? Die überstürzte
Umorganisation der Arbeitsverwaltung hat ein bis heute
nicht bewältigtes Chaos ausgelöst, während die Rechte
und Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitslosen Schritt
für Schritt abgebaut worden sind.“
Franz Segbers, Theologe und Pfarrer, erörterte: „Aus
ethischer Sicht geht das Recht des Menschen auf Leben
jeder Pflicht zu einer Gegenleistung voraus.
Leistungskürzungen, durch die eine Grundsicherung unter
die Schwelle des Existenzminimums gedrückt wird,
verstoßen gegen die Menschenwürde.“ Der Soziologe
Stephan Lessenich stellte fest: „Ein Sanktionsmoratorium
wäre ein erster Schritt hin zu einem Sozialstaat, der
seinen Namen verdienen würde, indem er seinen
Bürgerinnen und Bürgern nicht mit Misstrauen und Zwang,
sondern vielmehr mit Vertrauen und Unterstützung
begegnet.“
Zu den Erstunterzeichner/innen des Aufrufs gehören die
Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes –
Gesamtverband e.V. Heidi Merk und ihre Amtsvorgängerin
Barbara Stolterfoht, der ver.di-Vorsitzende Frank
Bsirske, der Kabarettist Dieter Hildebrandt, die
Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung
Deutschland Birgit Zenker, der Präsident des
P.E.N.-Zentrums Deutschland Johano Strasser, die
Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg
Schlesische Oberlausitz Susanne Kahl-Passoth, der
Bundesvorsitzende der Vereinigung demokratischer
Juristin-nen und Juristen Dieter Hummel, die Malerin
ANTOINETTE, der Musiker Sebastian Krumbiegel (DIE
PRINZEN), das Bundesjugendwerk der AWO e.V., die
Soziologin Gisela Notz, der Konflikt- und Gewaltforscher
Wilhelm Heitmeyer, der Journalist Günter Wallraff sowie
bekannte Politiker/innen aus vier Parteien.
Den vollständigen Aufruf, die Liste der
Erstunterzeichner/innen, Stellungnahmen der einzelnen
Bündnismitglieder und Kontaktmöglichkeiten finden Sie
unter:
http://www.sanktionsmoratorium.de
Das Aufschlagen einer gewöhnlichen bürgerlichen
Tageszeitung verdirbt schon am frühen Morgen den
Genuß des Kaffes . Laufend appellieren Leute wie
Roland Berger oder andere Vertreter der
Industrie direkt an den Arbeitslosen, doch die "
Hängematte" zu verlassen. Dem der es noch
zustande bringt, seine Ware Arbeitskraft täglich
in eine Fabrik oder in ein Büro zu schleppen,
wird geschmeichelt aber auch gedroht. Die
Schmeichelei besteht darin, ihm zu sagen, er
müsse froh und dankbar sein sich abwerkeln zu
dürfen. Dem wird gleich eine Drohung
hinterhergeschickt, er müsse sich im Interesse
der Gesamtheit jegliches Anspruchsdenken
abschminken. Auffällig ist dabei folgendes, dass
neben dem Kanzler immer direkter die Bourgeoisie
selbst in den Gazetten diese Weisheiten zum
Besten gibt. Der Chef des BDI Rogowski, der Boss
der größten Unternehmensberatungsfirma Berger
oder ein Herr Lejuene erscheinen mit Interviews
beinahe täglich, nicht nur im Handelsblatt,
sondern in allerlei Boulevardzeitungen.
Die
Kollegen von der Berliner Kampagne gegen Hartz IV haben
eine Broschüre zu Sanktionen „Erfahrungen, Analysen,
Schlussfolgerungen“ herausgegeben, diese steht unter
dem Motto „Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“ und baut
auf die Befragungen Sanktionierter auf.
Verschärfung der Harz IV-Einkommensverordnung pünktlich
zum Amtsantritt
Das
Arbeits- und Sozialministerium möchte zum 1.1.08 eine
neue Verordnung zur verschärften Anrechnung von
Einkommen erlassen. Diese stellt eine sozialpolitische
Provokation da und ist eine Ohrfeige für die 7,1 Mio.
Hartz IV-Betroffenen. Eine Vielzahl von Sozialgerichten
hält die Anrechnung von Kranken-hausessen für
rechtswidrig, der Petitionsausschuss des Bundes
empfiehlt die „Nichtanrechnung“. Mit der neuen ALG II –
Verordnung will nun das Ministerium diese Entwicklung
zurückdrehen und Fakten schaffen und die neue ALG II-VO
sozusagen als „Weihnachts-geschenk“ den Hartz IV
Beziehern bereiten.
Hartz IV
- eine Thema, das Frauen und Männer in gleicher Weise
berührt. Allerdings gibt es spezielle Sachfragen zum
Themenbereiche Hartz IV, die sich für Frauen anders
stellen als für Männer. Hier geben sie einen Überblick
zum Themenkreis Hartz IV für Frauen.
Der
Verein allein erziehender Mütter und Väter stellt sich
und seine Arbeit vor. Mit zahlreichen Informationen und
Broschüren zum Thema.
Gegen Anrechnung
auf ALG II
Besonders rügt der
Verband die Anrechnung von Kindergeld auf das
Arbeitslosengeld II. Deckt der von den Eltern gezahlte
Kindesunterhalt den Bedarf eines Kindes, wird das
Kindergeld "voll auf den Bedarf des Erwachsenen
angerechnet". Im neuen Unterhaltsrecht wird das
Kindergeld zur Hälfte bereits vom Unterhalt abgezogen.
"Hat das Kind das Glück, einen höheren Kindesunterhalt
zu beziehen, wird ein Elternteil gezwungen, einen Teil
des dem Kind zustehenden Geldes für sich selbst zu
verwenden." Das aber sei nicht im Sinne des
Unterhaltsrechts.
Menschen mit
geringem Einkommen können sich von der
Medikamenten-zuzahlungen befreien lassen
Die Rechtsprechung
nimmt im Falle der Zuzahlung zu Medikamenten eine
Ungleichbehandlung von Menschen mit geringem einkommen
und Hartz IV-Empfängern vor. Während das
Bundessozialgericht erst kürzlich zwei Fälle entschieden
hat, in denen es die Zuzahlungen zu Medikamenten für
Hartz IV-Empfänger für grundsätzlich zumutbar erklärt
hat (Az.: B 1 KR 20/07 R und B 1 KR 5/07 R), stellte es
jetzt bei einigen Fällen von Familien mit geringem
Einkommen klar, dass hier eine Befreiung von den
Zuzahlungen gerechtfertigt sei.
Bei Zuzahlungen von
Medikamenten und der Praxisgebühr gilt:
Quittungen sammeln und
wenn 2% vom Bruttoeinkommen überstiegen sind, diese
zusammen mit einem Einkommensnachweis bei der
Krankenkasse einreichen.
Darüber hinaus gilt
für chronisch Kranke AlgII-Empfänger, dass sie nur 1%
vom Brutto zahlen müssen.
GEZ Befreiung
Antrag
auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Viele
ALG-II-Betroffene müssen Wohnkosten aus der
Regelleistung bestreiten
Die Bundesagentur für
Arbeit (BA) hat eine Statistik über die tatsächlichen
und die anerkannten Wohnkosten der Bezieher/-innen von
Arbeitslosengeld II vorgelegt.
Damit ist amtlich
bestätigt, dass viele Betroffene einen Teil ihrer Wohn-
und Heizkosten aus der Regelleistung oder – falls sie
einen Nebenjob haben – Einkommens-freibeträgen
begleichen.
weiter
Wir
halten es für notwendig, dass Betroffene sich
gegen die SGB II-Behörden wehren, da diese
vielfach willkürlich gegengeltendes Recht verstoßen. Man
kann hier auch nicht mehr von Einzelfällen sprechen.
Eher trifft es zu, dass es mit System passiert. Siehe
dazu auch hier: