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Wer Hartz IV bekommt, erwirbt derzeit einen jährlichen  Rentenanspruch von 26,16 €. Das ergibt eine monatliche Rentenanwartschaft von  2,18 € abzüglich der Sozialbeiträge.

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Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde auf 359 Euro erhöht

Die Erhöhung ist in der Tabelle nicht enthalten

Abteilung Position Euro
1 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 01.0 132,71
2 Bekleidungsstoffe 03.111.01 0,56
3 Bekleidung (Strumpfwaren) 03.12 23,14
4 Andere Bekleidungsartikel und Zubehör 03.131.01 2,12
5 Chemische Reinigung, Waschen, Reparatur und Miete von Bekleidung 03.141.01 1,70
6 Schuhe und andere Fußbekleidung 03.21 6,09
7 Reparatur und Miete von Schuhen 03.221.01 0,64
8 Reparatur der Wohnung (Mieter/ Untermieter) 04.311.01 3,50
9 Dienstleistungen f. Instandhaltung bzw. Reparatur Wohnung (Mieter) 04.321.01 1,69
10 Strom (Mieter, Untermieter) 04.511.01 20,74
11 Möbel und Einrichtungsgegenstände 05.110.01 5,95
12 Teppiche und Bodenbeläge 05.121.01 1,36
13 Reparatur an Möbeln, Einrichtung etc. 05.131.01 0,30
14 Heimtextilien 05.210.01 2,32
15 Andere Haushaltgroßgeräte 05.310.01 2,83
16 Kühl und Gefriermöbel 05.311.01 1,58
17 Waschmaschinen etc. 05.312.01 2,25
18 Kleine elektrische Haushaltsgeräte 05.320.01 1,49
19 Reparaturen an Haushaltsgeräten 05.331.01 0,72
20 Glaswaren, Tafelgeschirr u.a. Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung 05.410.01 2,51
21 Werkzeuge und Geräte für Haus und Garten 05.5 1,58
22 Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung 05.61 4,81
23 Pharmazeutische Erzeugnisse 06.111.01 6,98
24 andere medizinische Erzeugnisse 06.112.01 2,05
25 Therapeutische Geräte und Ausrüstungen 06.113.01 4,14
26 Fahrräder 07.131.01 0,74
27 Ersatzteile und Zubehör für Privatfahrzeuge (und Zubehör für Fahrräder) 07.211.01 0,35
28 Verkehrsdienstleistungen (Schienenverkehr und Straßenverkehr)
07.310.01
07.320.01
18,11
29 Post- und Kurierdienstleistungen 08.110.01 3,82
30 Telefon, Faxgeräte, Anrufbeantworter 08.12 0,70
31 Telefon- und Telefaxdienstleistungen 08.131.01 17,85
32 Rundfunkgeräte 09.111.01 0,71
33 Fernsehgeräte 09.112.01 1,77
34 Informationsverarbeitungsgeräte, inkl. Software 09.131.01 1,83
35 Größere langlebige Gebrauchsgüter für Freizeit im Freien/Räumen, Musikinstrumente 09.21 3,30
36 Spiele, Spielzeug, Hobbywaren 09.3 2,53
37 Gartenerzeugnisse und Verbrauchsgüter für Gartenpflege, Schnittblumen 09.32 3,56
38 Besuch von Sport- und Freizeitveranstaltungen bzw. -einrichtungen 09.420.01 4,63
39 Ausleihgebühren 09.423.02 0,45
40 Sonstige Freizeit- und Kulturdienstleistungen 09.425.01 2,26
41 Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse 09.500.01 10,24
42 Bücher 09.511.01 5,98
43 Schreibwaren und Zeichenmaterialien 09.541.01 2,21
44 Verpflegungsdienstleistungen (= Verzehr außer Haus) 11.1 10,06
45 Friseurdienstleistungen und andere Dienstleistungen für die Körperpflege 12.111.01 9,90
46 Elektrische Geräte, Artikel und Erzeugnisse für die Körperpflege 12.120.01 8,04
47 Finanzdienstleistungen 12.510.01 0,36
48 Andere Dienstleistungen 12.610.01 1,82
Neue Regelsätze

Quelle: www.tacheles-sozialhilfe.de. 31.10.2008

Regelsätze sind feste monatliche Unterstützungssätze, die den notwendigen Lebensunterhalt decken sollen. Der Regelsatz eines Alleinstehenden heißt Eckregelsatz. Die Regelsätze der Haushaltsangehörigen sind prozentuale Anteile dieses Eckregelsatzes. Im SGB II ist der Regelsatz in Regelleistung umgetauft worden.

hier: >> download

 
 

Alg II ( Hartz IV ) – Regelleistung ab 01. 07. 2009

 
 

 

Alleinstehend
 Kinder
 bis einschl
 5. Lebensjahr
 Kinder ab 6
 bis einschl
 13 Jahre
 Kinder ab
 Beginn des
 14. Lebensjahr
 
 
 Partner
 
   In Prozent 100% 70% 70% 80% 90%  
   Regelleistung 359,00 Euro 215,00 Euro 251EUR 287,00 Euro 323,00 Euro  
"Das BVerfG sieht durch Hartz-IV die Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verletzt."
Von Thomas Kallay, einer der Kläger gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009
http://www.scharf-links.de, 23.10.2009

Am 20. Oktober 2009 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene (!) und Kinder (!) verhandelt. Ich bin, mit meiner Familie, einer der Kläger gegen die Hartz-IV-Regelsätze insgesamt, möchte kurz über den Termin informieren, einige Medieninfos dazu tun, darauf hinweisen, was man/frau nun als Betroffene/r weiter tun kann - und ich möchte Mut machen, sich zu wehren!

Es war ein interessantes Erlebnis, und, was selten ist, ich durfte dort, einschließlich Schlusswort, auch selbst vortragen - und die hohen Bundesverfassungsrichter haben mir mit Interesse zugehört, und oft die von mir aufgeworfenen Fragen dann, oft sehr spitz formuliert, an die Vertreter der Bundesregierung gestellt, die meistenteils nicht antworten konnten und sich in Wortblasen ergingen... ;-)

Folgendes wäre wichtig zu wissen für jene LeserInnen hier, die selbst Hartz-IV beziehen:
  1. Laut Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Dr. H.-J. Papier, der den Vorsitz der Verhandlung innehatte, geht es ganz klar und eindeutig und, wie er sagte, "entgegen einigen Pressemitteilungen" sowohl um die Regelsätze für Erwachsene und somit auch den gesamten Hartz-IV-Eckregelsatz (§ 20 Absätze 1,2,3 SGB II), als auch um die Regelsätze für Kinder § 28 SGB II).

  2. Das BVerfG - auch dies wurde gleich zu Anfang gesagt - sieht durch Hartz-IV die Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Das ist schwerwiegend.

  3. ...

weiterlesen
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Thomas Kallay: Ich habe mich lediglich hier geäußert (PDF-Dateien):
www.hartz4-plattform.de/images/Interview_09.10.09.pdf
www.hartz4-plattform.de/images/Interview_BVerfG_14.10.09.pdf
Die Regelsatz-Lüge

Als SGB II / SGB XII geschaffen wurden, haben sich die beteiligten Politiker darauf „geeinigt”, Hilfebedürftigen nur noch Leistungen in Höhe der bisherigen Sozialhilfe (BSHG) incl. der Einmal-Leistungen zu gewähren und Erhöhungen nur noch in Höhe der Renten-Steigerungen zu gewähren.

Daraus ergab sich eine Leistungshöhe für Regelsatz / Regelleistung in Höhe von EUR 345.

Eine derartige Festlegung ist jedoch willkürlich und daher verfassungswidrig. Denn:

Das hohe Gut des Artikel 1 Grundgesetz fordert vom Gesetzgeber, dass er die existenzsichernde Regelleistung nicht willkürlich festsetzt, sondern ein plausibles und nachvollziehbares Verfahren wählt, dessen Ergebnis dem Maßstab des Artikel 1 Grundgesetz standhält (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Nov. 1993 – 5 C 8.90).

Somit gab es das „Problem”, ein „plausibles und nachvollziehbares Verfahren” zu finden, mit dessen Hilfe ein Regelsatz „errechnet” werden kann.

Warum die EVS?
Das bisher umfangreichste Datenmaterial über die Ausgaben der Bevölkerung liefert das Statistische Bundesamt mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) alle 5 Jahre.

Also hat man sich auf die EVS als „Datengrundlage” geeinigt.

Eine EVS ist zwar zur Ermittlung des sozio-kulturellen Existenzminimums überhaupt nicht geeignet, aber wen stört dass, es geht ja nur um arme Hilfebedürftige.

Den ganzen Bericht lesen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/regelsatz-luege.aspx
Armutsschwellen

Da es einen erheblichen Unterschied macht, ob von einem Einkommen nur eine Person oder mehrere leben müssen, gilt für jede Haushaltskonstellation eine andere Armutsgrenze.

 

 
  http://www.boeckler.de  
Die Hartz-Kommission

Zusammensetzung

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gegründet. Zu den Mitgliedern gehören:

  • Dr. Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
  • Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
  • Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG und der Deutschen Bahn AG
  • Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
  • Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
  • Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam
  • Dr. Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
  • Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
  • Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
  • Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
  • Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung
  • Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
  • Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
  • Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG

Auftrag an die Kommission war, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die Bundesanstalt für Arbeit reformiert werden kann

www.biologie.de
Bündnis fordert ein Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen!
PRESSEMITTEILUNG Berlin, 13. August 2009

Am heutigen Donnerstag hat ein Bündnis aus Politik, Wissenschaft und Erwerbsloseninitiativen einen Aufruf zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen vorgestellt, der von über hundert namhaften Personen und Organisationen aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen unterzeichnet wurde.

Der Aufruf wurde verfasst von Tacheles e.V. (Wuppertal), Prof. Dr. jur. Helga Spindler (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Franz Segbers (Universität Marburg), Prof. Dr. Claus Offe (Hertie School of Governance), Prof. Dr. Stephan Lessenich (Friedrich-Schiller-Universität Jena), Markus Kurth MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Katja Kipping MdB (DIE LINKE), Jürgen Habich (Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen – Gegen Einkommensarmut und Ausgrenzung e.V.), Franziska Drohsel (Bundesvorsitzende der Jusos), Prof. Dr. Klaus Dörre (Friedrich-Schiller-Universität Jena) und der AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV.

Im Jahr 2008 waren 789.000 Erwerbslose von Sanktionen betroffen, mit denen ihr Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen wurde. In vielen Fällen war dies willkürlich und rechtswidrig. Die Initiator/innen des Aufrufes halten angesichts der hohen Zahl erfolgreicher Widersprüche (41,7 %) und Klagen (65,3 %) und der katastrophalen Personalsituation in den Jobcentern wie auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise einen sofortigen Stopp der gegenwärtigen Sanktionspraxis und ein Überdenken der Sanktionsregelungen für dringend notwendig.
Der Zustand, dass Tausenden das zum Leben Notwendigste gestrichen wird, ist nicht hinnehmbar. Das hat die Beteiligten im Bündnis zusammengeführt – allen politischen Unterschieden zum Trotz. Beim Thema Sanktionen reichen die Haltungen der Bündnis-mitglieder von der Vorstellung, dass Geldkürzungen zur Verhaltenslenkung bei Erwerbs-losen in gewissem Maße legitim seien, keineswegs jedoch im gegenwärtigen Umfang, bis zur Forderung nach einer generellen Abschaffung von Sanktionen, nicht zuletzt aus grundrechtlichen Erwägungen. Was die Bündnismitglieder eint, ist die Überzeugung, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss.
Anlässlich der Pressekonferenz erläuterten einige Bündnismitglieder, warum sie für ein Sanktionsmoratorium eintreten. Markus Kurth sagte: „Die Sanktionen im SGB II sind derzeit nicht zielführend, sondern werden von den Betroffenen als Schikane erlebt. Deshalb müssen sie jetzt ausgesetzt werden. Verwerflich sind nicht Fehler, sondern das Festhalten an einem offensichtlichen Fehler der Hartz-IV-Gesetzgebung.“ Katja Kipping führte aus: „Ein sofortiges Sanktionsmoratorium sehe ich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung an – nämlich in die Richtung einer grundrechts-konformen Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme. Ich setze mich für die sofortige Abschaffung des Sanktionsparagrafen 31 ein.“ Franziska Drohsel erläuterte: „Arbeitslosigkeit hat vielfältige Ursachen und kann nicht durch Druck und Repression beseitigt werden. Sanktionen sind kein akzeptables Mittel. Sie verschlimmern lediglich die Situation für die Betroffenen.“ Frank Jäger vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. berichtete aus der Beratungspraxis: „Sanktionen brechen über Erwerbslose herein wie eine Katastrophe.“ Jürgen Habich meinte: „Mit dem Instrument der Sanktionen schaffen die Behörden keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern schüren die Angst und die Hilflosigkeit der Leistungsberechtigten und stehen deshalb einer Vermittlung in Arbeit eher entgegen.“ Der Soziologe Klaus Dörre stellte fest: „Ein Sanktionsmoratorium ist ein erster, im Grunde überfälliger Schritt, um die Härten des neuen Arbeitsmarktregimes zu mildern.“ Helga Spindler führte aus: „Warum engagiere ich mich als Sozialjuristin für ein Moratorium bei Sanktionen, mit denen ich lange Zeit leben konnte? Die überstürzte Umorganisation der Arbeitsverwaltung hat ein bis heute nicht bewältigtes Chaos ausgelöst, während die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitslosen Schritt für Schritt abgebaut worden sind.“
Franz Segbers, Theologe und Pfarrer, erörterte: „Aus ethischer Sicht geht das Recht des Menschen auf Leben jeder Pflicht zu einer Gegenleistung voraus. Leistungskürzungen, durch die eine Grundsicherung unter die Schwelle des Existenzminimums gedrückt wird, verstoßen gegen die Menschenwürde.“ Der Soziologe Stephan Lessenich stellte fest: „Ein Sanktionsmoratorium wäre ein erster Schritt hin zu einem Sozialstaat, der seinen Namen verdienen würde, indem er seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht mit Misstrauen und Zwang, sondern vielmehr mit Vertrauen und Unterstützung begegnet.“
Zu den Erstunterzeichner/innen des Aufrufs gehören die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V. Heidi Merk und ihre Amtsvorgängerin Barbara Stolterfoht, der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, der Kabarettist Dieter Hildebrandt, die Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Deutschland Birgit Zenker, der Präsident des P.E.N.-Zentrums Deutschland Johano Strasser, die Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg Schlesische Oberlausitz Susanne Kahl-Passoth, der Bundesvorsitzende der Vereinigung demokratischer Juristin-nen und Juristen Dieter Hummel, die Malerin ANTOINETTE, der Musiker Sebastian Krumbiegel (DIE PRINZEN), das Bundesjugendwerk der AWO e.V., die Soziologin Gisela Notz, der Konflikt- und Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer, der Journalist Günter Wallraff sowie bekannte Politiker/innen aus vier Parteien.
Den vollständigen Aufruf, die Liste der Erstunterzeichner/innen, Stellungnahmen der einzelnen Bündnismitglieder und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter:
http://www.sanktionsmoratorium.de

Die Bourgeoisie
Kanzler Schröder und die Kommissionen
Von Max Brym Freier Journalist, http://www.labournet.de, 09. Jan. 2003
Notizen und Gedanken

Das Aufschlagen einer gewöhnlichen bürgerlichen Tageszeitung verdirbt schon am frühen Morgen den Genuß des Kaffes . Laufend appellieren Leute wie Roland Berger oder andere Vertreter der Industrie direkt an den Arbeitslosen, doch die " Hängematte" zu verlassen. Dem der es noch zustande bringt, seine Ware Arbeitskraft täglich in eine Fabrik oder in ein Büro zu schleppen, wird geschmeichelt aber auch gedroht. Die Schmeichelei besteht darin, ihm zu sagen, er müsse froh und dankbar sein sich abwerkeln zu dürfen. Dem wird gleich eine Drohung hinterhergeschickt, er müsse sich im Interesse der Gesamtheit jegliches Anspruchsdenken abschminken. Auffällig ist dabei folgendes, dass neben dem Kanzler immer direkter die Bourgeoisie selbst in den Gazetten diese Weisheiten zum Besten gibt. Der Chef des BDI Rogowski, der Boss der größten Unternehmensberatungsfirma Berger oder ein Herr Lejuene erscheinen mit Interviews beinahe täglich, nicht nur im Handelsblatt, sondern in allerlei Boulevardzeitungen.

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Hartz IV

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Hartz IV Bezieher

Aktuelle Zahlen:

Arbeitslosenzahlen:

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http://www.elo-forum.org

Begleitung

zur ARGE?

Nie wieder alleine

zur ARGE/Jobcenter

Hier können bundesweit Suchanfragen bzw. Angebote für Begleitung gestellt werden

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NEU!!!! Flugblatt:

Ihre Rechte als Erwerbsloser 

http://www.hartzkampagne.de

Von der Berliner Kampagne

gegen Hartz IV

Die Broschüre:

Sanktionen gegen

Hartz-IV-Beziehende

Die Kollegen von der Berliner Kampagne gegen Hartz IV haben eine Broschüre zu Sanktionen „Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen“ herausgegeben, diese steht unter dem Motto „Wer nicht spurt, kriegt kein Geld“ und baut auf die Befragungen Sanktionierter auf.

Diese gibt es hier als

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Arbeitsagentur

Formulare

(z. B.) Den Antrag auf 

Leistungen zur Sicherung

des Lebensunterhalts

Dies ist eine Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II. (Hartz IV)

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Die Software Adobe Reader kostenlos

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Quelle: Tacheles e.V. 11.12.2007

Bravo Herr Scholz!

Glückwunsch

 Herr Brandner!

Verschärfung der Harz IV-Einkommensverordnung pünktlich zum Amtsantritt

Das Arbeits- und Sozialministerium möchte zum 1.1.08 eine neue Verordnung zur verschärften Anrechnung von Einkommen erlassen. Diese stellt eine sozialpolitische Provokation da und ist eine Ohrfeige für die 7,1 Mio. Hartz IV-Betroffenen. Eine Vielzahl von Sozialgerichten hält die Anrechnung von Kranken-hausessen für rechtswidrig, der Petitionsausschuss des Bundes empfiehlt die „Nichtanrechnung“. Mit der neuen ALG II – Verordnung will nun das Ministerium diese Entwicklung zurückdrehen und Fakten schaffen und die neue ALG II-VO sozusagen als „Weihnachts-geschenk“ den Hartz IV Beziehern bereiten.

Pdf-Datei

http://www.sozialhilfe24.de

Hartz IV
speziell für Frauen

Hartz IV - eine Thema, das Frauen und Männer in gleicher Weise berührt. Allerdings gibt es spezielle Sachfragen zum Themenbereiche Hartz IV, die sich für Frauen anders stellen als für Männer. Hier geben sie einen Überblick zum Themenkreis Hartz IV für Frauen.

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Verein
alleinerziehender
Mütter und Väter

Der Verein allein erziehender Mütter und Väter stellt sich und seine Arbeit vor. Mit zahlreichen Informationen und Broschüren zum Thema.

Gegen Anrechnung

auf ALG II

Besonders rügt der Verband die Anrechnung von Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II. Deckt der von den Eltern gezahlte Kindesunterhalt den Bedarf eines Kindes, wird das Kindergeld "voll auf den Bedarf des Erwachsenen angerechnet". Im neuen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld zur Hälfte bereits vom Unterhalt abgezogen. "Hat das Kind das Glück, einen höheren Kindesunterhalt zu beziehen, wird ein Elternteil gezwungen, einen Teil des dem Kind zustehenden Geldes für sich selbst zu verwenden." Das aber sei nicht im Sinne des Unterhaltsrechts.

http://www.vamv-bundesverband.de

Menschen mit geringem Einkommen können sich von der Medikamenten-zuzahlungen befreien lassen

Die Rechtsprechung nimmt im Falle der Zuzahlung zu Medikamenten eine Ungleichbehandlung von Menschen mit geringem einkommen und Hartz IV-Empfängern vor. Während das Bundessozialgericht erst kürzlich zwei Fälle entschieden hat, in denen es die Zuzahlungen zu Medikamenten für Hartz IV-Empfänger für grundsätzlich zumutbar erklärt hat (Az.: B 1 KR 20/07 R und B 1 KR 5/07 R), stellte es jetzt bei einigen Fällen von Familien mit geringem Einkommen klar, dass hier eine Befreiung von den Zuzahlungen gerechtfertigt sei.

Bei Zuzahlungen von Medikamenten und der Praxisgebühr gilt:

Quittungen sammeln und wenn 2% vom Bruttoeinkommen überstiegen sind, diese zusammen mit einem Einkommensnachweis bei der Krankenkasse einreichen.

Darüber hinaus gilt für chronisch Kranke AlgII-Empfänger, dass sie nur 1% vom Brutto zahlen müssen.

GEZ Befreiung

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

 herunterladen

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebühren-pflicht.

 herunterladen

Die Bundesagentur bestätigt

Viele ALG-II-Betroffene müssen Wohnkosten aus der Regelleistung bestreiten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Statistik über die tatsächlichen und die anerkannten Wohnkosten der Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II vorgelegt.

Damit ist amtlich bestätigt, dass viele Betroffene einen Teil ihrer Wohn- und Heizkosten aus der Regelleistung oder – falls sie einen Nebenjob haben – Einkommens-freibeträgen begleichen. weiter

Quelle:

 http://www.tacheles-sozialhilfe.de

Was man als

Erwerbsloser 
zur Gegenwehr
alles wissen muss...

Wir halten es für notwendig, dass Betroffene sich gegen die SGB II-Behörden wehren, da diese vielfach willkürlich gegengeltendes Recht verstoßen. Man kann hier auch nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Eher trifft es zu, dass es mit System passiert. Siehe dazu auch hier:

www.eloforum.net

Deshalb hier wichtige Hinweise, die ein Mitstreiter des Erwerbslosen Forum Deutschland sehr gut zusammen getragen hat.

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www.theonussbaum.de