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Hartz IV Bezieher:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Senioren-Studium

 

 

 
 
 

Allen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern,

 die heute Geburtstag haben,  wünschen wir alles Gute

und die Durchschnittsrente für Ihren Lebensabend.

Riester-Rente

Die Bundesregierung unterstellt im Rentenversicherungsbericht 2006 für die »Riester-Rente« eine opulente Verzinsung von 4% p.a. - damit aber sind die Risiken Invalidität und Todesfall ebenso wenig abgedeckt wie Leistungen für Reha, Kindererziehung oder Zeiten der Arbeitslosigkeit und Langzeiterkrankung.

http://www.arbeitnehmerkammer.de

Monatliche Rentenzahlungen 2007

 Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag¹
 am 31.12.2007, neue Bundesländer
 Rentenzahl-

Versichertenrente²

Witwenrenten

Witwerrenten

 betrag

Männer

 Frauen

x x x x

 von...bis...

 Anzahl  Anteil  Anzahl  Anteil  Anzahl  Anteil  Anzahl  Anteil

 EUR/Monat

x  in % x  in % x  in % x  in %
unter 150  4 584  0.3  17115  0.7  30 902  3.4  37 082  24.4
150 - 300 17 597 1.1 116 204 5.1 41 756 4.6 59 820 39.4
300 - 450 20 670 1.3 191 319 8.4 151 892 16.6 40 607 26.8
450 - 600 58 669 3.6 491 466 21.5 316 922 34.6 10 803 7.1
600 - 750 184 903 11.4 818 461 35.7 233 178 25.5 2 610 1.7
750 - 900 330 367 20.4 367 500 16.0 100 742 11.0 533 0.4
900 - 1050 361 541 22.3 160 711 7.0 29 840 3.3 169 01
1050 - 1200 266 712 16.4 76 551 3.3 6 626 0.7 82 0.1
1200 - 1350 174 301 10.7 34 758 1.5 2 114 0.2 28 0.0
1350 - 1500 114 412 7.1 11 682 0.5 1 015 0.1 7 0.0
1500 und höher 88 550 5.5 4 004 0.2 678 01 1 0.0
insgesamt 1.622.306 100 2.289.771 100 915 665 100 151 742 100

 ¹ Ohne Knappschaftsausgleichsleistungen, Nullrenten, reine Kindererziehungsleistungen und ohne Renten

    nach Art. 2RÜG.

 ² Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters.

   Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenbestand am 31.12.2007

 Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag¹
 am 31.12.2007, alte Bundesländer
 Rentenzahl-

Versichertenrente²

Witwenrenten

Witwerrenten

 betrag

Männer

 Frauen

x x x x

 von...bis...

 Anzahl  Anteil  Anzahl  Anteil  Anzahl  Anteil  Anzahl  Anteil

 EUR/Monat

x  in % x  in % x  in % x  in %
unter 150 432 778 6.4 1.172.374 14.6 407 167 10.0 136 763 40.8
150 - 300 381 698 5.7 1.788.807 22.2 451 040 11.1 105 821 31.6
300 - 450 370 366 5.5 1.182.938 14.7 541 051 13.3 62 393 18.6
450 - 600 425 619 6.3 1.202.113 14.9 817 698 20.1 21 226 6.3
600 - 750 523 579 7.8 1.161.788 14.4 935 496 23.0 6 106 1.8
750 - 900 641 150 9.5 781 563 9.7 577 963 14.2 1 949 0.6
900 - 1050 817 946 12.1 373 613 4.6 238 303 5.8 530 0.2
1050 - 1200 977 474 14.5 206 115 2.6 68 840 1.7 180 0.1
1200 - 1350 861 891 12.8 107 506 1.3 22 453 0.6 53 0.0
1350 - 1500 611 573 9.1 50 561 0.6 9 313 0.2 25 0.0
1500 und höher 709 484 10.5 26 515 0.3 6 769 0.2 10 0.0
insgesamt 6.753.558 100 8.053.893 100 4.076.093 100 335 059 100

 ¹ Ohne Knappschaftsausgleichsleistungen, Nullrenten, reine Kindererziehungsleistungen und ohne Renten

    nach Art. 2RÜG.

 ² Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters.

   Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenbestand am 31.12.2007

Rentenversicherung in Zahlen 2008

Die Durchschnittsrente >> hier klicken

Entwicklung der Netto-Standardrente in den alten Bundesländern 1960 - 2005

Grafik

Rentenanpassung in den alten Bundesländern 1980 - 2006 Grafik
http://www.sozialpolitik-aktuell.de  
 

 Standardrente

 
 

 Die Standardrente ist die Monatsrente eines Versicherten in der

 
 

 allgemeinen RV, der 45 Jahre lang stets ein Entgelt in Höhe des

 
 

 Durchschnittsentgelts aller Versicherten bezogen hat:

 
   

am 01.01.2008

am 01.07.2008

 
   

brutto in EUR

brutto in EUR

 
 

 alte Bundesländer

1.182.15

1.195.20

 
 

 neue Bundesländer

1.039.05

1.050.30

 
 

Quelle: Rentenversicherung in Zahlen Stand: 13. Juni 2008

 
 

Ausgaben der Sozialhilfe 2008

Jahr

Ausgaben (brutto)

Insgesamt darunter

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung*

Milliarden Euro

2003 25,590 9,817 1,446
2004 26,340 9,981 2,216
2005 19,949 1,163 2,864
2006 20,483 1,065 3,158
2007 21,128 1,088 3,558
2008 21,955 1,138 3,788

 * In den Jahren 2003 und 2004 gehörte die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung noch nicht zur Sozialhilfe Aufwendungen für diese Hilfeart sind in diesen Jahren somit nicht in den Insgesamt -Ausgaben der Sozialhilfe enthalten.

Statistisches Bundesamt Deutschland > weiter

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Heutiger Durchschnittsanspruch: 703 Euro

Grundsicherung bekommen alle, deren Rente nicht reicht. Wegen der unterschiedlichen Mieten variiert sie erheblich. In München gelten aktuell 847 Euro als Mindestbedarf, in Emden 614. [plusminus hat das Mittel für 33 Städte berechnet. Es liegt bei 703 Euro.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung, die bis 2004 in einem eigenständigen Gesetz (Grundsicherungs- gesetz, GSiG) geregelt war, wurde ab 01.01.2005 als 4. Kapitel SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) in die Sozialhilfe integriert.

Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt weiter

Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1)

Jahresende

------------

Land

Empfänger/-innen insgesamt

Insgesamt

Veränderung gegenüber Vorjahr

Empfängerquote 2)

davon

in %

voll erwerbs-gemindert 3)

65 Jahre und älter

 

Deutschland

 2003 438.831 X 0,65 181.097 257.734
 2004 526.034 + 19,9 0,78 232.897 293.137
 2005 630.295 + 19,8 0,93 287.440 342.855
 2006 681.991 + 8,2 1,00 311.448 370.543
 2007 732.602 + 7,4 1,07 340.234 392.368
 2008 767.682 + 4,8 1,12 357 724 409 958
Statistisches Bundesamt Deutschland, Pressemitteilung Nr. 408 vom 31.10.2008

1) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war bis Ende 2004 im eigenständigen Grundsicherungsgesetz (GSiG) geregelt; seit 01.01.2005 werden die entsprechenden Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt.
2) Anteil der Empfänger/-innen an der Bevölkerung ab 18 Jahren; Bevölkerungsstand: Jeweiliges Jahresende.
3) Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Empfänger/-innen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren.

Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt weiter

WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten am Jahresende 2007 in Deutschland rund 733 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Insgesamt bezogen damit 1,1% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber 2006 wuchs die Zahl der Hilfebezieher um rund 51 000 Personen (+ 7,4%). Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439 000 Grund­sicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl um rund 67% erhöht.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbs­gemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Ende 2007 waren etwa 340 000 Personen (+ 9,2% gegenüber dem Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,7% der Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen.

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SPD: Müntefering und die Rente mit 67

  .

Nach seinem Rücktritt hofft die SPD mit einem Comeback von Franz Müntefering aus dem Umfragentief herauszukommen. Ungeachtet seinem Rentenalter will er noch einmal als Parteisoldat im Auftrag der CDU die Agenda 2010 verfechten.
Müntefering ein Verfechter der Agenda 2010 und der Rente mit 67 soll mit Walter Steinmeier die SPD in den Wahlkampf 2009 führen und siegen.
Hier Ausschnitte aus der Bundestagsdebatte vom 09.02.2006 zur Rente mit 67.
Denn Politiker sollen nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten gemessen werden.
Eine Verlängerungen der Lebensarbeitszeit bedeutet in Wahrheit eine Rentenkürzung und wer wird in Zukunft noch 45 Jahre arbeiten können, wenn die Jungen schon nach der Lehre entlassen werden.In Deutschland gibt es nicht genügend qualifizierte Ingenieure. Die Politik will dafür billige und vor allem junge aus dem Ausland holen.

Verunsicherung der Rentenversicherten

Wie man an Hand des Diagrammes sehen kann, hat die ständige Verunsicherung der Rentenversicherten, durch Lobbyisten und Politiker, ihre Wirkung getan. Mittels groß angelegten Medienkampagnen wurde der Weg für die Riester-Rente und der Rürup-Rente geebnet. Ob dies unbedingt zum Vorteil der Versicherten sein wird, muss die Zukunft zeigen. Jedoch deuten alle Anzeichen darauf hin, dass sie mehr den Versicherungsunternehmen und den Vermittlern dient als den Versicherten.

Theodor Nußbaum

„Für die Investoren ist entscheidend, dass es der Regierung gelungen ist, ein Projekt gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen.“ So kommentierte der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.

Quelle: dpa/Der Tagesspiegel vom 10.03.2007
Hier können Sie sich einen Einblick verschaffen: weiter
Entgeltumwandlung: Für gesparte Beiträge gibt es keine Rente
Wer einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge steckt, spart zwar Rentenbeiträge ein, bekommt aber auch weniger Rente.
http://www.ihre-vorsorge.de, 13.06.2008

Bad Homburg (sth). Schätzungsweise neun Millionen Arbeitnehmer nutzen inzwischen die Möglichkeit, einen Teil des Monatsgehalts oder einer Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken. Auf den ersten Blick hat das nur Vorteile: Die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Erst auf die Zusatzrente im Alter werden Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Sache hat aber auch einen Haken: Für die eingesparten Rentenbeiträge gibt es später keine Rente.

Die steuerlich geförderte Entgeltumwandlung wurde 2002 gleichzeitig mit der Riester-Rente eingeführt. Sie sollte vor allem dazu beitragen, der damals stagnierenden betrieblichen Altersversorgung neuen Schub zu geben. Inzwischen ist die Zusatzvorsorge über die Arbeitgeber jedoch so weit wiederbelebt, dass der Rentenversicherung aufgrund der Entgeltumwandlung jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro entgehen, wie das Bundessozialministerium errechnet hat. Dadurch haben sowohl die heutigen als auch künftige Rentner geringere Rentenansprüche - auch wenn sie die Entgeltumwandlung gar nicht nutzen.

(...) Weitere allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie eine kostenlose Broschüre sind bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800.

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Nach der Rentenreform

Weniger Geld für Neu-Rentner
http://www.heute.de, 04.08.2007

Bericht: Männer bekommen 790 statt 883 Euro

Nach den Rentenreformen erhalten Neu-Rentner offenbar drastisch weniger Geld als früher. Im Vergleich zum Jahr 2000 seien die Zahlungen um bis zu 14,5 Prozent gesunken, berichtet eine Zeitung unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung.

Erwerbsminderungsrente bezog, erhielt im Schnitt 667 Euro im Westen und 601 Euro im Osten. Im Jahr 2000 seien es noch 789 Euro bzw. 687 Euro gewesen. Das ist eine Minderung von 14,5 Prozent für den Westen und 12,5 Prozent für den Osten. Bei den Frauen wirkte sich nach Angaben der Zeitung der Rückgang bei der normalen Rente ebenso wie bei den Erwerbsminderungszahlungen geringer aus.

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Deutsche Rentenversicherung zum BSG–Urteil zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

(22.11.2006) Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt.

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte in seinem Urteil entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine Abschläge berechnet werden dürfen. Diese Auslegung des Bundessozialgerichts findet in Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des Gesetzes keine Bestätigung. Im Gegenteil: Aus der Begründung zu dem Gesetz ergibt sich, dass die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen angeglichen wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nach der Gesetzesbegründung „für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent gemindert.“ Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag zu versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Weiterlesen

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de
SoVD kritisiert den Wegfall der Nachzahlung bei falschen Rentenbescheiden

Am 1. Mai 2007 ist eine Regelung in Kraft getreten, mit der die Nachzahlung bei falschen Rentenbescheiden stark eingeschränkt wird (§100 Abs. 4 SGB IV). Rentner bekommen keine Nachzahlung mehr, auch wenn sich eine rentenrechtliche Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtssprechung festgestellt wurde, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. "Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt", kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Damit werden Rentner trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen." Bislang galt eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Mit einer Nachzahlung kann nur noch rechnen, wer fristgemäß Widerspruch gegen einen Rentenbescheid einlegt oder rechtzeitig einen Überprüfungsantrag stellt. Der SoVD weist darauf hin, dass Erwerbsminderungsrentner einen Überprüfungsantrag auch noch nach dem 1. Mai 2007 stellen können, da die Neuregelung erst greift, wenn es eine ständige Rechtssprechung gibt, d.h. weitere Musterklagen entschieden sind.

Was betroffene tun sollten
Sozialverband Deutschland e.V.
Armutsrisiko steigt für Jung und Alt

Böckler Impuls Ausgabe: 06/2008

Eine wachsende Ungleichheit bei den Erwerbseinkommen stellt viele europäische Sozialstaaten vor Probleme. In Deutschland droht unter anderem den Rentnern der Zukunft ein höheres Armutsrisiko.

Die sozialen Sicherungssysteme tragen in allen EU-Ländern zur Verminderung des Armutsrisikos bei. Würden sämtliche Sozialtransfers mit Ausnahme der Rentenleistungen wegfallen, hätte die Armutsquote in der EU 2003 statt real 15 Prozent 25 Prozent betragen. Rechnet man auch die Wirkung der Rentensysteme heraus, würden sogar 40 Prozent unter der Armutsgrenze leben. Trotz dieses positiven Effektes und ungeachtet einiger Fortschritte sind die Union und viele ihrer Mitgliedstaaten bei der Armutsbekämpfung jedoch nur "wenig erfolgreich". Zu diesem Schluss kommt Professorin Ute Klammer von der Universität Duisburg-Essen.

Die europäischen Sozialstaaten seien mit "einer ungleicher werdenden Verteilung der Erwerbseinkommen" konfrontiert, deren Ausgleich sie "zunehmend überfordert", schreibt die Expertin für Sozialpolitik in einer Analyse. Einen zentralen Ansatzpunkt bei der Bekämpfung von Armut sieht sie in einer "Verbesserung der Primärverteilung" - also Reformen, die sicherstellen, dass Erwerbseinkommen existenzsichernd sind. Ausführlich bei der Hans Böckler Stiftung:

http://www.boeckler.de

Als Pdf-Datei: herunterladen

9 Gewerkschafter, aus der SPD-Fraktion, stimmen für Rente mit 67

 


 
 



 
Walter Riester IG Metall,
Franz Thönnes IG Chemie - Papier - Keramik
Gerd Andres IG Bergbau, Chemie, Energie,
Klaus Brandner IG Metall
Karin Roth IG Metall
Doris Barnet ver.di / IG BCE.
Kurt Bodewig ver. di
Ute Kumpf IG Metall
Jörg Tauss IG Metall

Während knapp 73% der Bevölkerung die Rente mit 67 ablehnen und die Gewerkschaften dagegen Sturm laufen, beschloss der Bundestag mit den Stimmen der meisten SPD-Gewerkschafter das neue Gesetz.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Fast zwei Drittel der früheren oder aktuellen hauptamtlichen Gewerkschafter/innen in der SPD-Fraktion haben der Rente mit 67 zugestimmt. Das ist ein Schlag mitten ins Gesicht der Millionen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.

http://www.z-ac.de
Auch im Rentenrecht gelten rechtsstaatliche Grundsätze nicht
- Mißbrauch der Beiträge für sogenannte versicherungsfremde Leistungen:
- Der Eigentumsschutz wird missachtet
- Verletzung des
  Gleichheitsgrundsatzes
- Keine Rechtssicherheit für
  Beitragszahler
- rückwirkende Änderungen von
  bereits erworbenen Ansprüchen
Rentenrecht und rechtsstaatliche Grundsätze
Die versicherungsfremden Leistungen

Wesentliche Ursache für die Schlechterstellung der gesetzlich Versicherten ist die Verwendung eingezahlter Gelder für sozialpolitisch notwendige aber nicht beitragsgedeckte Leistungen: die versicherungsfremden Leistungen. Der VDR definiert diese Leistungen folgendermaßen:

Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.

Im Jahre 1994 hat das Institut der deutschen Wirtschaft die nicht durch Zuschüsse des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen mit 100 Milliarden DM beziffert. Professor Franz Ruland VDR, am 21.11.1994 in Würzburg:

"Die Problematik der der Sozialversicherung aufgebürdeten versicherungsfremden Leistungen bekommt zunehmend eine politische Dimension. Das liegt zum einen an den Summen, um die es geht. Das Institutder deutschen Wirtschaft stellt hierzu fest, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen."

Der Bund als Verursacher dieser Zahlungen beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM, auf den restlichen 100 Milliarden DM blieben mithin die Beitragszahler sitzen, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Würden auch die restlichen 100 Milliarden DM über Steuermittel und nicht aus Beiträgen finanziert, könnten - so das Institut - die Beitragssätze zur Sozialversicherung um mehr als 8 Prozentpunkte gesenkt werden.

Nachlesen können Sie diese Werte außer beim VDR bei den wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags und in der sozialpolitischen Korrespondenz der SPD, die sogar von mehr als 110 Milliarden DM spricht, die nicht durch den Bund ersetzt werden. Dazu kommen noch die Transferleistungen in die neuen Bundesländer, die überwiegend über die Sozialkassen finanziert werden, was laut Magazin „Der Spiegel“ mit Bezug auf den Sachverständigenrat weitere vier Prozentpunkte der Abgaben ausmacht.

Mit welcher Leichtigkeit die Politik Lasten der öffentlichen Haushalte in die Sozialversicherungssysteme verschiebt, wurde zuletzt im Zusammenhang mit Hartz IV deutlich. Die Krankenversicherungskosten von mehr als 90 Prozent der Sozialhilfeempfänger wurden mit einem minimalen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben, das heißt sie gehen jetzt überwiegend zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Werte und Zusammenhänge kennt mit Sicherheit auch der Arbeitgeberpräsident, der aber trotzdem immer nur Kürzungen der Leistungen der Sozialsysteme fordert.

Die gleichen Forderungen haben schon seine Vorgänger 1929 und 1930 an eine willfährige Regierung in Berlin gestellt, mit der Folge des Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft (Nachzulesen in der Dokumentation von Michael Grübler: Die Spitzenverbände der Wirtschaft und das erste Kabinett Brüning – Droste Verlag1982).

Nutznießer dieser ungerechten und unserer Meinung nach verfassungswidrigen Verwendung von Beiträgen zur Sozialversicherung sind alle die, die nicht zwangsweise Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Denn: Wenn diese 100 Milliarden DM zusätzlich zum Beispiel aus Steuern auf Erwerbseinkommen erbracht werden müssten, müssten alle Arbeitnehmer, Beamten und Politiker deutlich höhere Steuern auf ihre Einkünfte zahlen. Dagegen würden die Beitragszahler entlastet.

altersdiskriminierung.de
Volksverdummung rund um die gesetzliche Rente

Einigen interessierten Kreisen liegt viel daran, daß über die Renten und die Rentner gezielt Falschinformation verbreitet wird. Der Grund dafür ist wohl, von den wahren Problemen abzulenken und die öffentliche Meinung gegen die Rentner zu mobilisieren. So lassen sich dann leichter Gesetze zur Reduzierung der Renten durchbringen. Besonders schlimm dabei ist, daß die „Jungen“ gegen die „Alten“ aufgewiegelt werden, und zwar in der Art, daß angeblich die „Alten“ den „Jungen“ die Zukunft verbauen. In der Regel wurde aber von den heutigen Rentnern für ihre Rente längst genügend einbezahlt. Genügend Geld für die Rente wäre also da, wenn der Staat diese Gelder nicht für andere (politische) Zwecke verwendet hätte.

Auf der Internetseite des Bündnis für Vertrauensschutz, ist ein interessante Aufstellung über die Eingriffe der Politiker in die Rentenversicherung.

Bündnis für Vertrauensschutz
 
 

Rentenversicherung

Vertrauensschutz

x

Zwangsverrentung

 ab 63

Rente mit 67

was ändert sich

 für mich

Rentenangst!

Der Kampf um die Altersversorgung

Teil 1 von 5

Die aktuelle Diskussion um die Riester-Rente hat noch einmal gezeigt: Viele der heute tätigen Menschen werden im Alter vor großen finanziellen Problemen stehen. Denn die wachsende Zahl der Senioren und viele politische Entscheidungen der vergangenen Jahre werden dazu führen, dass das Niveau der gesetzlichen Rente systematisch sinken wird.

hier die ganze Doku.

 anschauen:

Abgeordnetenwatch

Auf www.abgeordnetenwatch.de können Sie sämtliche Bundestagsabgeordnete sowie Hamburger Landesparlament-arier öffentlich einsehbar befragen. Zusätzlich dokumen-tieren Sie die Ausschuss-mitgliedschaften sowie das Stimmverhalten der Abgeord-neten bei wichtigen Beschlüssen. Auch bei dem Beschluss über die Rente mit 67.

www.abgeordnetenwatch.de

http://www.bohrwurm.net

Die Teufelstabelle
Rentenkassen-
Ausplünderung

- 1957 bis 2002 -

rd. 700 Milliarden Euro

incl. 300 Mrd. Euro Zinsen

weiterlesen

Kranken-versicherung

 der Rentner

Die Riester-Rente ist sozial-versicherungsfrei - damit werben die Verkäufer von Riester-Verträgen. Diese positive Botschaft gilt allerdings nur dann, wenn die Riester-Anleger im Alter in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert (oder privat versichert) sind, nicht jedoch für freiwillig Versicherte. Letztere müssen von 200 Euro Riester-Rente rund 35 Euro an ihre Kranken- und Pflege-versicherung abführen.

Krankenversicherung der Rentner

Gleitender Übergang
in den Ruhestand

Hinweise für

Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

Merkblatt 14

Das Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Überblick über die Inhalte und Fördermöglichkeiten des Alters-teilzeitgesetzes (AtG) geben. Das Gesetz schafft den Rahmen für ältere Arbeitnehmer, einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu vereinbaren. Der Wechsel in Altersteilzeitarbeit ist sowohl Vollzeitbeschäftigten als auch Arbeitnehmern möglich, die schon jetzt teilzeitbeschäftigt sind.

Download

Was Rentner
dazuverdienen dürfen

Link zum Download der Broschüre "Altersrentner: So viel können Sie hinzu verdienen".

www.deutsche-rentenversicherung.de

Pressemitteilung
 Nr. 56/2008 vom
  16.05.2008

Bundesverfassungsgericht

Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unter-liegt Beitragspflicht zur gesetz-lichen Krankenversicherung

Kurztext: weiter

Beschluss vom 7. April 2008

1 BvR 1924/07

Sozialversicherungs-abkommen

Arbeiten

ohne Grenzen

Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen, die in verschiedenen Ländern gelebt und gearbeitet haben, bei ihrer späteren Altersversorgung nicht benachteiligt werden. Die Broschüre ist zweisprachig erschienen.

Weiterlesen

Deutsche Rentenversicherung

13.11.2006

Grundsicherung

im Alter und bei

  Erwerbsminderung

Was bezweckt die Grundsicherung?

Sichergestellt werden soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller dauerhafter Erwerbs-minderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Durch diese beitragsunabhängige Leistung soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern nicht grundsätzlich zurückgegriffen. Das erleichtert den Zugang zu dieser Leistung.

Antragstellung und Beginn

Wann beginnt die Grundsicherungsleistung?

im Alter und bei Erwerbsminderung

Wo kann der Antrag

gestellt werden?

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Info-Broschüre

Mehr über die

Grundsicherung hier

Großes Rentenlexikon

Mit mehr als 350 Stichworten rund um das Thema Rente

http://www.rententips.de

Die häufigsten Rentenirrtümer

Sie sind unverwüstlich. Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen die Runde. Die häufigsten Rentenirrtümer hat die Deutsche Rentenversicherung für Sie zusammengestellt:

Weiter

Deutschen Rentenversicherung Rheinland:

Der Einsatz für die Familie lohnt sich: Pflege erhöht die eigene Rente

Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alters-sicherung geht, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Renten-versicherung. Die Pflegeperson kann so einen Rentenanspruch erwerben, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Ob und in welcher Höhe Rentenbeiträge gezahlt werden, hängt vom Umfang ab: die Pflege muss dauerhaft mindestens 14 Stunden pro Wochen betragen und darf nicht vergütet werden. Wer eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, erhält keine Pflegezeiten für die spätere Rente.

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Wehrdienst

Die Rentenbeiträge zahlt in Zeiten des Wehr- beziehungsweise Zivildienstes der Staat. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nicht nach dem Sold des Dienstleistenden, sondern nach der sogenannten Bezugsgröße. Sie wird aus dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten im jeweiligen Kalenderjahr errechnet. Derzeit zahlt der Bund für den Wehr- oder Zivildienstleistenden Beiträge, die denen bei einem Verdienst von 60 Prozent der Bezugsgröße entsprechen. Diese fließen in die spätere Rentenberechnung ein und erhöhen dadurch die Rente.

Die Höhe der Rentenbeiträge hängt ab von dem Zeitraum, in dem der Grundwehrdienst abgeleistet wurde:

Grundwehrdienst

Wehrdienst-

Infos bei der:

Rentenversicherung

Zivildienst

Wer statt des Zivildienstes ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr absolviert, ist nicht als Zivildienstleistender, sondern als abhängig Beschäftigter versichert. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden in dieser Zeit also nicht vom Staat, sondern vom Träger der Maßnahme, dem Arbeitgeber, gezahlt. Die rentenrechtlichen Ansprüche, die mit diesem Dienst erworben werden, sind aber seit dem 1. August 2002 ebenso hoch wie die eines Zivildienstleistenden.

Zivildienst-

Infos bei der:

Rentenversicherung

Schulzeit und Rente

Zeiten der Schul-, einer Fachschul- oder (Fach-) Hochschulausbildung sowie die Teilnahme an berufsvorbe-reitenden Bildungsmaßnahmen werden ab Vollendung des 17. Lebensjahres mit bis zu acht Jahren als Anrechnungszeit bei der Rente berücksichtigt. Auch wenn in diesen Jahren keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, entstehen also keine Lücken in der Versicherungs-biografie.

Ab dem Jahr 2009 werden allerdings nur noch nichtaka-demische Ausbildungen an Fachschulen und berufsvorbe-reitende Bildungsmaßnahmen für bis zu 36 Monate zusätzlich rentensteigernd bewertet.

Für Ausbildungszeiten, die in der Rentenversicherung nicht angerechnet werden, besteht die Möglichkeit, freiwillig Beiträge nachzuzahlen. Die Nachzahlung muss bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden.

Info-Broschüre

Lehrstellensuche

zählt später

bei der Rente

www.ihre-vorsorge.de

Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird angerechnet.
Voraussetzung: Man meldet sich bei der Agentur für Arbeit.

Berlin (drv). Wer jetzt die Schule abschließt und nicht bereits innerhalb des nächsten Monats einen Ausbildungsplatz in Aussicht hat, sollte sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden. Diese Meldung ist wichtig, damit keine Nachteile bei der späteren Rente entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Berlin hin.

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