die
heute Geburtstag haben, wünschen wir alles
Gute
und die Durchschnittsrente für
Ihren Lebensabend.
Riester-Rente
Die Bundesregierung unterstellt im
Rentenversicherungsbericht 2006 für die
»Riester-Rente« eine opulente Verzinsung von 4%
p.a. - damit aber sind die Risiken Invalidität
und Todesfall ebenso wenig abgedeckt wie
Leistungen für Reha, Kindererziehung oder Zeiten
der Arbeitslosigkeit und Langzeiterkrankung.
Die
Standardrente ist die Monatsrente eines
Versicherten in der
allgemeinen RV,
der 45 Jahre lang stets ein Entgelt in
Höhe des
Durchschnittsentgelts
aller Versicherten bezogen hat:
am 01.01.2008
am 01.07.2008
brutto in EUR
brutto in EUR
alte
Bundesländer
1.182.15
1.195.20
neue
Bundesländer
1.039.05
1.050.30
Quelle:
Rentenversicherung in Zahlen Stand: 13.
Juni 2008
Ausgaben der
Sozialhilfe 2008
Jahr
Ausgaben
(brutto)
Insgesamt
darunter
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung*
Milliarden Euro
2003
25,590
9,817
1,446
2004
26,340
9,981
2,216
2005
19,949
1,163
2,864
2006
20,483
1,065
3,158
2007
21,128
1,088
3,558
2008
21,955
1,138
3,788
*
In den Jahren 2003 und
2004 gehörte die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung noch nicht zur Sozialhilfe Aufwendungen für
diese Hilfeart sind in diesen Jahren somit nicht in den
Insgesamt -Ausgaben der Sozialhilfe enthalten.
Grundsicherung
bekommen alle, deren Rente nicht reicht. Wegen der unterschiedlichen
Mieten variiert sie erheblich. In München gelten aktuell 847 Euro
als Mindestbedarf, in Emden 614. [plusminus hat das Mittel für 33
Städte berechnet. Es liegt bei 703 Euro.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung, die bis
2004 in einem eigenständigen Gesetz (Grundsicherungs- gesetz,
GSiG) geregelt war, wurde ab 01.01.2005 als 4. Kapitel SGB XII
(Zwölftes Sozialgesetzbuch) in die Sozialhilfe integriert.
Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt weiter
Empfänger/-innen von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
1)
Jahresende
------------
Land
Empfänger/-innen
insgesamt
Insgesamt
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Empfängerquote
2)
davon
in %
voll
erwerbs-gemindert
3)
65 Jahre und
älter
Deutschland
2003
438.831
X
0,65
181.097
257.734
2004
526.034
+ 19,9
0,78
232.897
293.137
2005
630.295
+ 19,8
0,93
287.440
342.855
2006
681.991
+ 8,2
1,00
311.448
370.543
2007
732.602
+ 7,4
1,07
340.234
392.368
2008
767.682
+ 4,8
1,12
357 724
409 958
Statistisches Bundesamt
Deutschland, Pressemitteilung Nr. 408 vom 31.10.2008
WIESBADEN
– Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
erhielten am Jahresende 2007 in Deutschland rund 733 000
Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Insgesamt bezogen damit 1,1% der
Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber
2006 wuchs die Zahl der Hilfebezieher um rund 51 000
Personen (+ 7,4%). Seit dem ersten Erhebungsstichtag am
Jahresende 2003, als rund 439 000
Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die
Zahl um rund 67% erhöht.
Die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist
eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung,
die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt
sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 werden diese
Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie
können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen
Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch
genommen werden.
Ende 2007
waren etwa 340 000 Personen (+ 9,2% gegenüber dem
Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen
18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der
Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen
Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,7% der Personen dieser
Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen
werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt
voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen.
Nach seinem
Rücktritt hofft die
SPD mit einem
Comeback von Franz
Müntefering aus dem
Umfragentief
herauszukommen.
Ungeachtet seinem
Rentenalter will er
noch einmal als
Parteisoldat im
Auftrag der CDU die
Agenda 2010
verfechten.
Müntefering ein
Verfechter der
Agenda 2010 und der
Rente mit 67 soll
mit Walter
Steinmeier die SPD
in den Wahlkampf
2009 führen und
siegen.
Hier Ausschnitte aus
der
Bundestagsdebatte
vom 09.02.2006 zur
Rente mit 67.
Denn Politiker
sollen nicht an
ihren Worten,
sondern an ihren
Taten gemessen
werden.
Eine Verlängerungen
der
Lebensarbeitszeit
bedeutet in Wahrheit
eine Rentenkürzung
und wer wird in
Zukunft noch 45
Jahre arbeiten
können, wenn die
Jungen schon nach
der Lehre entlassen
werden.In
Deutschland gibt es
nicht genügend
qualifizierte
Ingenieure. Die
Politik will dafür
billige und vor
allem junge aus dem
Ausland holen.
Verunsicherung der Rentenversicherten
Wie man
an Hand des Diagrammes sehen kann, hat die ständige
Verunsicherung der Rentenversicherten, durch Lobbyisten
und Politiker, ihre Wirkung getan. Mittels groß
angelegten
Medienkampagnen wurde der Weg für die Riester-Rente
und der Rürup-Rente geebnet. Ob dies unbedingt zum
Vorteil der Versicherten sein wird, muss die Zukunft
zeigen. Jedoch deuten alle Anzeichen darauf hin, dass
sie mehr den Versicherungsunternehmen und den
Vermittlern dient als den Versicherten.
Theodor Nußbaum
„Für die
Investoren ist entscheidend, dass es der Regierung
gelungen ist, ein Projekt gegen die Mehrheit der
Bevölkerung durchzusetzen.“ So kommentierte der Direktor
des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft,
Michael Hüther, die Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Quelle: dpa/Der Tagesspiegel
vom 10.03.2007
Hier können Sie sich einen
Einblick verschaffen:
weiter
Entgeltumwandlung: Für gesparte Beiträge gibt es keine
Rente
Wer einen Teil seines Gehalts
in die betriebliche Altersvorsorge steckt, spart zwar
Rentenbeiträge ein, bekommt aber auch weniger Rente.
http://www.ihre-vorsorge.de, 13.06.2008
Bad Homburg (sth).
Schätzungsweise neun Millionen Arbeitnehmer
nutzen inzwischen die Möglichkeit, einen
Teil des Monatsgehalts oder einer
Sonderzahlung in die betriebliche
Altersvorsorge zu stecken. Auf den ersten
Blick hat das nur Vorteile: Die Einzahlungen
sind steuer- und sozialabgabenfrei. Erst auf
die Zusatzrente im Alter werden Steuern
sowie Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung fällig. Die Sache hat
aber auch einen Haken: Für die eingesparten
Rentenbeiträge gibt es später keine Rente.
Die
steuerlich geförderte Entgeltumwandlung wurde 2002
gleichzeitig mit der Riester-Rente eingeführt. Sie
sollte vor allem dazu beitragen, der damals
stagnierenden betrieblichen Altersversorgung neuen Schub
zu geben. Inzwischen ist die Zusatzvorsorge über die
Arbeitgeber jedoch so weit wiederbelebt, dass der
Rentenversicherung aufgrund der Entgeltumwandlung
jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro entgehen, wie das
Bundessozialministerium errechnet hat. Dadurch haben
sowohl die heutigen als auch künftige Rentner geringere
Rentenansprüche - auch wenn sie die Entgeltumwandlung
gar nicht nutzen.
(...) Weitere
allgemeine Informationen zur betrieblichen
Altersvorsorge sowie eine kostenlose Broschüre sind bei
jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon 0800
1000 4800.
Nach den
Rentenreformen erhalten Neu-Rentner offenbar drastisch
weniger Geld als früher. Im Vergleich zum Jahr 2000
seien die Zahlungen um bis zu 14,5 Prozent gesunken,
berichtet eine Zeitung unter Berufung auf die Deutsche
Rentenversicherung.
Erwerbsminderungsrente bezog, erhielt im Schnitt 667
Euro im Westen und 601 Euro im Osten. Im Jahr 2000 seien
es noch 789 Euro bzw. 687 Euro gewesen. Das ist eine
Minderung von 14,5 Prozent für den Westen und 12,5
Prozent für den Osten. Bei den Frauen wirkte sich nach
Angaben der Zeitung der Rückgang bei der normalen Rente
ebenso wie bei den Erwerbsminderungszahlungen geringer
aus.
Deutsche
Rentenversicherung zum BSG–Urteil zu Abschlägen bei
Erwerbsminderungsrenten
(22.11.2006) Der
Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner
heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts
vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten
beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche
Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um
Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären.
Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales ausdrücklich begrüßt.
Der 4.
Senat des Bundessozialgerichts hatte in seinem Urteil
entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor
dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine
Abschläge berechnet werden dürfen. Diese Auslegung des
Bundessozialgerichts findet in Wortlaut, Systematik und
Entstehungsgeschichte des Gesetzes keine Bestätigung. Im
Gegenteil: Aus der Begründung zu dem Gesetz ergibt sich,
dass die Höhe der Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit an die Höhe der vorzeitig in Anspruch
genommenen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen
angeglichen wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird
nach der Gesetzesbegründung „für jeden Monat des
Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent,
höchstens um 10,8 Prozent gemindert.“ Anders als das
Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass
auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag zu
versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch
genommen werden.
Weiterlesen
Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de
SoVD
kritisiert den Wegfall der Nachzahlung bei falschen
Rentenbescheiden
Am 1. Mai
2007 ist eine Regelung in Kraft getreten, mit der die
Nachzahlung bei falschen Rentenbescheiden stark
eingeschränkt wird (§100 Abs. 4 SGB IV). Rentner
bekommen keine Nachzahlung mehr, auch wenn sich eine
rentenrechtliche Regelung als verfassungswidrig erweist
oder in ständiger Rechtssprechung festgestellt wurde,
dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch
anwendet. "Damit wird der Rechtsschutz für Rentner
massiv ausgehöhlt", kritisiert SoVD-Präsident Adolf
Bauer. "Damit werden Rentner trotz höchstrichterlicher
Urteile um Nachzahlungen betrogen." Bislang galt eine
gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren.
Mit einer Nachzahlung kann nur noch rechnen, wer
fristgemäß Widerspruch gegen einen Rentenbescheid
einlegt oder rechtzeitig einen Überprüfungsantrag
stellt. Der SoVD weist darauf hin, dass
Erwerbsminderungsrentner einen Überprüfungsantrag auch
noch nach dem 1. Mai 2007 stellen können, da die
Neuregelung erst greift, wenn es eine ständige
Rechtssprechung gibt, d.h. weitere Musterklagen
entschieden sind.
Eine
wachsende Ungleichheit bei den Erwerbseinkommen stellt
viele europäische Sozialstaaten vor Probleme. In
Deutschland droht unter anderem den Rentnern der Zukunft
ein höheres Armutsrisiko.
Die
sozialen Sicherungssysteme tragen in allen EU-Ländern
zur Verminderung des Armutsrisikos bei. Würden sämtliche
Sozialtransfers mit Ausnahme der Rentenleistungen
wegfallen, hätte die Armutsquote in der EU 2003 statt
real 15 Prozent 25 Prozent betragen. Rechnet man auch
die Wirkung der Rentensysteme heraus, würden sogar 40
Prozent unter der Armutsgrenze leben. Trotz dieses
positiven Effektes und ungeachtet einiger Fortschritte
sind die Union und viele ihrer Mitgliedstaaten bei der
Armutsbekämpfung jedoch nur "wenig erfolgreich". Zu
diesem Schluss kommt Professorin Ute Klammer von der
Universität Duisburg-Essen.
Die
europäischen Sozialstaaten seien mit "einer ungleicher
werdenden Verteilung der Erwerbseinkommen" konfrontiert,
deren Ausgleich sie "zunehmend überfordert", schreibt
die Expertin für Sozialpolitik in einer Analyse. Einen
zentralen Ansatzpunkt bei der Bekämpfung von Armut sieht
sie in einer "Verbesserung der Primärverteilung" - also
Reformen, die sicherstellen, dass Erwerbseinkommen
existenzsichernd sind.
Ausführlich bei
der
Hans Böckler Stiftung:
9
Gewerkschafter, aus der SPD-Fraktion, stimmen
für Rente mit 67
Walter Riester
IG Metall,
Franz Thönnes
IG
Chemie - Papier - Keramik
Gerd
Andres
IG
Bergbau, Chemie, Energie,
Klaus Brandner
IG
Metall
Karin Roth
IG
Metall
Doris Barnet
ver.di / IG BCE.
Kurt
Bodewig
ver.
di
Ute
Kumpf
IG
Metall
Jörg
Tauss
IG
Metall
Während knapp 73%
der Bevölkerung die Rente mit 67 ablehnen und
die Gewerkschaften dagegen Sturm laufen,
beschloss der Bundestag mit den Stimmen der
meisten SPD-Gewerkschafter das neue Gesetz.
Man kann es drehen
und wenden, wie man will: Fast zwei Drittel der
früheren oder aktuellen hauptamtlichen
Gewerkschafter/innen in der SPD-Fraktion haben
der Rente mit 67 zugestimmt. Das ist ein Schlag
mitten ins Gesicht der Millionen
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.
Auch im Rentenrecht
gelten rechtsstaatliche Grundsätze nicht
- Mißbrauch der Beiträge für sogenannte
versicherungsfremde
Leistungen:
- Der Eigentumsschutz wird missachtet
- Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes
- Keine Rechtssicherheit für
Beitragszahler
- rückwirkende Änderungen von
bereits erworbenen Ansprüchen
Rentenrecht und
rechtsstaatliche Grundsätze
Die versicherungsfremden Leistungen
Wesentliche Ursache für die
Schlechterstellung der gesetzlich Versicherten ist die Verwendung
eingezahlter Gelder für sozialpolitisch notwendige aber nicht
beitragsgedeckte Leistungen: die versicherungsfremden Leistungen.
Der VDR definiert diese Leistungen folgendermaßen:
Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als
versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang
durch Beiträge der Versicherten
gedeckt sind.
Im Jahre 1994 hat das Institut der deutschen
Wirtschaft die nicht durch Zuschüsse des Bundes gedeckten
versicherungsfremden Leistungen mit 100 Milliarden DM beziffert.
Professor Franz Ruland VDR, am 21.11.1994 in Würzburg:
"Die Problematik der der Sozialversicherung aufgebürdeten
versicherungsfremden Leistungen bekommt zunehmend eine
politische Dimension. Das liegt zum einen an den Summen, um die es geht.
Das Institutder deutschen Wirtschaft stellt hierzu fest, dass Renten-,
Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr
als 170 Milliarden DM aufwenden müssen."
Der Bund als Verursacher dieser Zahlungen beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM, auf den restlichen 100 Milliarden
DM blieben mithin die Beitragszahler sitzen, also Arbeitnehmer und
Arbeitgeber. Würden auch die restlichen 100 Milliarden DM über
Steuermittel und nicht aus Beiträgen finanziert, könnten - so das
Institut - die Beitragssätze zur Sozialversicherung um mehr als 8
Prozentpunkte gesenkt werden.
Nachlesen können Sie diese Werte außer beim VDR bei den
wissenschaftlichen
Diensten des Deutschen Bundestags und in der sozialpolitischen
Korrespondenz der SPD, die sogar von mehr als 110 Milliarden DM spricht,
die nicht durch den Bund ersetzt werden. Dazu kommen noch die
Transferleistungen in
die neuen Bundesländer, die überwiegend über die Sozialkassen finanziert
werden, was laut Magazin „Der Spiegel“ mit Bezug auf den
Sachverständigenrat
weitere vier Prozentpunkte der Abgaben ausmacht.
Mit welcher Leichtigkeit die Politik Lasten
der öffentlichen Haushalte in die
Sozialversicherungssysteme verschiebt, wurde zuletzt im Zusammenhang mit
Hartz IV deutlich. Die Krankenversicherungskosten von mehr als 90
Prozent
der Sozialhilfeempfänger wurden mit einem minimalen Beitrag in die
gesetzliche
Krankenversicherung verschoben, das heißt sie gehen jetzt überwiegend zu
Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese Werte und Zusammenhänge kennt mit Sicherheit auch der
Arbeitgeberpräsident, der aber trotzdem immer nur Kürzungen der
Leistungen der Sozialsysteme
fordert.
Die gleichen Forderungen haben schon seine
Vorgänger 1929
und 1930 an eine willfährige Regierung in Berlin gestellt, mit der Folge
des Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft (Nachzulesen in der
Dokumentation
von Michael Grübler: Die Spitzenverbände der Wirtschaft und das erste
Kabinett Brüning – Droste Verlag1982).
Nutznießer dieser ungerechten und unserer Meinung nach
verfassungswidrigen Verwendung von Beiträgen zur Sozialversicherung sind
alle die, die nicht zwangsweise Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen
müssen. Denn: Wenn
diese 100 Milliarden DM zusätzlich zum Beispiel aus Steuern auf
Erwerbseinkommen
erbracht werden müssten, müssten alle Arbeitnehmer, Beamten und
Politiker deutlich höhere Steuern auf ihre Einkünfte zahlen. Dagegen
würden die Beitragszahler entlastet.
Einigen interessierten Kreisen liegt viel daran, daß über die Renten und
die Rentner gezielt Falschinformation verbreitet wird. Der Grund dafür
ist wohl, von den wahren Problemen abzulenken und die öffentliche
Meinung gegen die Rentner zu mobilisieren. So lassen sich dann leichter
Gesetze zur Reduzierung der Renten durchbringen. Besonders schlimm dabei
ist, daß die „Jungen“ gegen die „Alten“ aufgewiegelt werden, und zwar in
der Art, daß angeblich die „Alten“ den „Jungen“ die Zukunft verbauen. In
der Regel wurde aber von den heutigen Rentnern für ihre Rente längst
genügend einbezahlt. Genügend Geld für die Rente wäre also da, wenn der
Staat diese Gelder nicht für andere (politische) Zwecke verwendet hätte.
Auf der Internetseite des
Bündnis für Vertrauensschutz, ist ein interessante Aufstellung über die
Eingriffe der Politiker in die Rentenversicherung.
Die aktuelle Diskussion um die
Riester-Rente hat noch einmal gezeigt: Viele der heute
tätigen Menschen werden im Alter vor großen finanziellen
Problemen stehen. Denn die wachsende Zahl der Senioren
und viele politische Entscheidungen der vergangenen
Jahre werden dazu führen, dass das Niveau der
gesetzlichen Rente systematisch sinken wird.
hier die
ganze Doku.
anschauen:
Abgeordnetenwatch
Auf
www.abgeordnetenwatch.de können Sie sämtliche
Bundestagsabgeordnete sowie Hamburger
Landesparlament-arier öffentlich einsehbar befragen.
Zusätzlich dokumen-tieren Sie die
Ausschuss-mitgliedschaften sowie das Stimmverhalten der
Abgeord-neten bei wichtigen Beschlüssen. Auch bei dem
Beschluss über die Rente mit 67.
Die Riester-Rente ist
sozial-versicherungsfrei - damit werben die Verkäufer
von Riester-Verträgen. Diese positive Botschaft gilt
allerdings nur dann, wenn die Riester-Anleger im Alter
in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert (oder
privat versichert) sind, nicht jedoch für freiwillig
Versicherte. Letztere müssen von 200 Euro Riester-Rente
rund 35 Euro an ihre Kranken- und Pflege-versicherung
abführen.
Das
Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen
Überblick über die Inhalte und Fördermöglichkeiten des
Alters-teilzeitgesetzes (AtG) geben. Das Gesetz schafft
den Rahmen für ältere Arbeitnehmer, einen gleitenden
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu
vereinbaren. Der Wechsel in Altersteilzeitarbeit ist
sowohl Vollzeitbeschäftigten als auch Arbeitnehmern
möglich, die schon jetzt teilzeitbeschäftigt sind.
Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten sogenannte
Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie sollen
dafür sorgen, dass Menschen, die in verschiedenen
Ländern gelebt und gearbeitet haben, bei ihrer späteren
Altersversorgung nicht benachteiligt werden. Die
Broschüre ist zweisprachig erschienen.
Sichergestellt werden soll der grundlegende Bedarf für
den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder
auf Grund voller dauerhafter Erwerbs-minderung endgültig
aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren
Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht
ausreichen. Durch diese beitragsunabhängige Leistung
soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden. Im
Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder
oder Eltern nicht grundsätzlich zurückgegriffen. Das
erleichtert den Zugang zu dieser Leistung.
Sie sind
unverwüstlich. Eine Reihe von falschen Aussagen zum
Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen die
Runde. Die häufigsten Rentenirrtümer hat die Deutsche
Rentenversicherung für Sie zusammengestellt:
Der
Einsatz für die Familie lohnt sich: Pflege erhöht die
eigene Rente
Damit die
Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alters-sicherung geht,
zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen
Renten-versicherung. Die Pflegeperson kann so einen
Rentenanspruch erwerben, ohne selbst Beiträge zu zahlen.
Ob und in welcher Höhe Rentenbeiträge gezahlt werden,
hängt vom Umfang ab: die Pflege muss dauerhaft
mindestens 14 Stunden pro Wochen betragen und darf nicht
vergütet werden. Wer eine Berufstätigkeit von mehr als
30 Wochenstunden ausübt, erhält keine Pflegezeiten für
die spätere Rente.
Die
Rentenbeiträge zahlt in Zeiten des Wehr- beziehungsweise
Zivildienstes der Staat. Die Höhe der Beiträge richtet
sich dabei nicht nach dem Sold des Dienstleistenden,
sondern nach der sogenannten Bezugsgröße. Sie wird aus
dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten im
jeweiligen Kalenderjahr errechnet. Derzeit zahlt der
Bund für den Wehr- oder Zivildienstleistenden Beiträge,
die denen bei einem Verdienst von 60 Prozent der
Bezugsgröße entsprechen. Diese fließen in die spätere
Rentenberechnung ein und erhöhen dadurch die Rente.
Die
Höhe der Rentenbeiträge hängt ab von dem Zeitraum, in
dem der Grundwehrdienst abgeleistet wurde:
Wer statt
des Zivildienstes ein freiwilliges soziales oder ein
freiwilliges ökologisches Jahr absolviert, ist nicht als
Zivildienstleistender, sondern als abhängig
Beschäftigter versichert. Die Beiträge zur
Rentenversicherung werden in dieser Zeit also nicht vom
Staat, sondern vom Träger der Maßnahme, dem Arbeitgeber,
gezahlt. Die rentenrechtlichen Ansprüche, die mit diesem
Dienst erworben werden, sind aber seit dem 1. August
2002 ebenso hoch wie die eines Zivildienstleistenden.
Zeiten
der Schul-, einer Fachschul- oder (Fach-)
Hochschulausbildung sowie die Teilnahme an
berufsvorbe-reitenden Bildungsmaßnahmen werden ab
Vollendung des 17. Lebensjahres mit bis zu acht Jahren
als Anrechnungszeit bei der Rente berücksichtigt. Auch
wenn in diesen Jahren keine Beiträge zur Gesetzlichen
Rentenversicherung gezahlt wurden, entstehen also keine
Lücken in der Versicherungs-biografie.
Ab dem
Jahr 2009 werden allerdings nur noch nichtaka-demische
Ausbildungen an Fachschulen und berufsvorbe-reitende
Bildungsmaßnahmen für bis zu 36 Monate zusätzlich
rentensteigernd bewertet.
Für
Ausbildungszeiten, die in der Rentenversicherung nicht
angerechnet werden, besteht die Möglichkeit, freiwillig
Beiträge nachzuzahlen. Die Nachzahlung muss bis zur
Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden.
Voraussetzung: Man meldet sich bei der Agentur für
Arbeit.
Berlin (drv).
Wer jetzt die Schule abschließt und nicht bereits
innerhalb des nächsten Monats einen Ausbildungsplatz in
Aussicht hat, sollte sich bei der Agentur für Arbeit als
Ausbildungssuchender melden. Diese Meldung ist wichtig,
damit keine Nachteile bei der späteren Rente entstehen.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Berlin
hin.