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Nachrichten: |
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Arbeitslose: |
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Hartz
IV Bezieher: |
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Ab wann
kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in
Anspruch genommen werden? |
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Die
Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für
schwerbehinderte Menschen wird beginnend mit dem
Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von heute 63 auf 65
Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für
die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf
62 Jahre angehoben. Damit verbleibt es bei einem
maximalen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent bei der
frühestmöglichen Inanspruchnahme.Anhebung der
Altersgrenzen |
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Anhebung der Altersgrenzen |
Versicherte
Geburtsjahr
Geburtsmonat |
Anhebung
um Monate |
auf Alter Jahr |
auf Alter Monat |
vorzeitige
Inanspruchnahme möglich
ab Alter Jahr |
vorzeitige
Inanspruchnahme möglich
ab Monat |
|
1952 Januar |
1
|
63
|
1
|
60
|
1
|
|
1952 Februar |
2
|
63
|
2
|
60
|
2
|
|
1952 März |
3
|
63
|
3
|
60
|
3
|
|
1952 April |
4
|
63
|
4
|
60
|
4
|
|
1952 Mai |
5
|
63
|
5
|
60
|
5
|
|
1952 Juni – Dezember |
6
|
63
|
6
|
60
|
6
|
|
1953 |
7
|
63
|
7
|
60
|
7
|
|
1954 |
8
|
63
|
8
|
60
|
8
|
|
1955 |
9
|
63
|
9
|
60
|
9
|
|
1956 |
10
|
63
|
10
|
60
|
10
|
|
1957 |
11
|
63
|
11
|
60
|
11
|
|
1958 |
12
|
64
|
0
|
61
|
0
|
|
1959 |
14
|
64
|
2
|
61
|
2
|
|
1960 |
16
|
64
|
4
|
61
|
4
|
|
1961 |
18
|
64
|
6
|
61
|
6
|
|
1962 |
20
|
64
|
8
|
61
|
8
|
|
1963 |
22
|
64
|
10
|
61
|
10
|
|
1964 |
24
|
65
|
0
|
62
|
0
|
|
Gibt
es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze
für schwerbehinderte Menschen?
|
|
Für
Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, am
1.1.2007 schwerbehindert waren, und vor dem 1. Januar
2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, besteht ein
Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente nach Vollendung
des 63. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme
ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit Abschlägen
von 10,8 Prozent möglich. Gleiches gilt für Versicherte,
die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, am 1.1.2007
schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene
Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. |
|
Für die
Geburtsjahrgänge bis 1951 werden die Altersgrenzen nicht
angehoben. Versicherte dieser Geburtsjahrgänge können
daher die Altersrente mit 63 Jahren ohne Abschläge und
vorzeitig ab 60 Jahren mit Abschlägen erhalten. |
|
Wer vor
dem 17.11.1950 geboren ist und am 16.11.2000
schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach
dem am 31.12.2000 geltenden Recht war, genießt
Vertrauensschutz und kann die Altersrente für
schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren ohne Abschläge
in Anspruch nehmen. |
| Deutsche
Rentenversicherung >>
weiter |
Stand: 30.10.2008 |
|
|
Persönliches Budget |
|
Behinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch
auf ein Persönliches Budget, mit dem sie sich
die erforderliche Hilfeleistung einkaufen
können. Sie erhalten dann einen entsprechenden
Geldbetrag. |
|
Werden Leistungen verschiedener Kostenträger
benötigt, so ist ein trägerübergreifendes
Persönliches Budget möglich. |
|
Grundlage für die Umsetzung des Persönlichen
Budgets ist die Budgetverordnung (BudgetV).
Danach müssen der behinderte Mensch und die
beteiligten Leistungsträger eine
Zielvereinbarung abschließen, in der ein
individueller Förder- und Hilfeplan aufgenommen
wird. Außerdem wird der Nachweis der Verwendung
des Budgets geregelt und welche Anforderungen an
die Qualität der eingekauften Leistung zu
stellen sind. |
|
Budgetfähige
Leistungen |
|
Nicht alle Leistungen sind für ein Persönliches
Budget geeignet. Generell sind Leistungen
budgetfähig, wenn der konkrete Hilfebedarf
„alltäglich und regelmäßig wiederkehrend“ ist.
Unstreitig gehören hier zu die Leistungen |
-
für eine
Arbeitsassistenz, die mit Handreichungen am
Arbeitsplatz die Beschäftigung unterstützt.
Die Höhe des Budgets hängt vom zeitlichen
Umfang des Hilfebedarfs ab.
-
für technische
Arbeitshilfen, z.B. eine Braillezeile für
einen blinden Menschen. Die Leistung als
solche ist i.d.R. eine einmalige Leistung an
den schwerbehinderten Menschen selbst, doch
können zur Instandhaltung laufende Kosten
für Wartung und Reparatur anfallen, die
förderfähig sind.
-
für
Einarbeitungshilfen, z.B. in Form eines
Arbeitstrainings durch externe Fachkräfte
|
| Nicht
budgetfähige Leistungen |
|
Hierzu gehören vor allem einmalige Maßnahmen,
die in die Organisations- und Eigentumsrechte
des Arbeitgebers eingreifen, z.B.: |
- die
behinderungsgerechte Gestaltung von
Arbeitsräumen, z.B. durch den Bau einer
Rampe
- eine
besondere Arbeitsplatzausstattung, z.B.
durch eine spezielle Maschine.
|
|
Geldleistungen für diese Zwecke erhält deshalb
nicht der behinderte Mensch, sondern sein
Arbeitgeber. |
|
|
|
Download |
Das trägerübergreifende Persönliche
Budget - für mehr gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen >>
(440-KB)
 |
Das
trägerübergreifende Persönliche
Budget - So können Menschen mit
Behinderungen mehr selbst bestimmen
- (leichte Sprache)
>>
(462-KB)
 |
| |
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|
Vertrauensschutz
für
schwerbehinderte |
|
Vertrauensschutz |
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x |
|
Zwangsverrentung |
|
ab 63 |
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|
Deutsche
Rentenversicherung |
|
Info-Broschüren |
|
Reha
und Rente für schwerbehinderte Menschen |
|
Die
Broschüre gibt einen Überblick, welche Leistungen die
gesetzliche Rentenversicherung für schwerbehinderte
Menschen anbietet. |
|
download
 |
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|
Gebärden-sprachfilme |
|
erklären die Rente |
|
Die Deutsche
Renten-versicherung bietet gehörlosen Menschen einen
neuen Service: Sie erklärt das Wichtigste aus dem
Rentenrecht in Gebärden-sprachfilmen. Die Filme sind über
das Internetangebot deutsche-rentenversicherung.de
abrufbar. |
|
Gemeinsam
mit dem Gebärdenwerk in Hamburg hat die Deutsche
Renten-versicherung die Themen für die Videos
zusammengestellt. Über einen Klick auf das Symbol für
„Deutsche Gebärdensprache“ (DGS) auf der Homepage der
Deutschen Rentenversicherung wird dem Besucher das
Angebot an Gebärdensprach-Filmen in einer Übersicht
angezeigt. Das Angebot begleitet ein Moderator, der in
Gebärden-sprache über die Inhalte der einzelnen Filme
informiert. |
|
Für
die Darstellung der Videos benötigen Sie den Adobe Flash
Player. Diesen können Sie sich kostenlos beim Hersteller
herunterladen. |
|
weiterlesen |
|
hier den Adobe Flash Player |
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